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St. Vincent und die Grenadinen

Die tropischen Strände sind die Hauptattraktion dieser Destination.
St. Vincent und die Grenadinen
Die Inseln von St. Vincent und die Grenadinen befinden sich am östlichen Rand des Karibischen Meeres, südlich von St. Lucia und Martinique.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Tropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.

Beste Reisezeit: Dezember - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November

 

Währung

Landeswährung: Ostkaribischer-Dollar - XCD

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage
Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 6 Monate kein Visum. Sie können bei der Ankunft eine Verlängerung ihres Aufenthalts beantragen.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Dem. Rep.), Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen für St.Vincent und die Grenadinen informieren:
Konsulat von St. Vincent und die Grenadinen
Malzgasse 10
4052 Basel
Tel.: +41 79 870 78 43
E-Mail: pt@troesch-management.ch

Generalkonsulat von St. Vincent und die Grenadinen
Avenue de Frontenex 8
1207 Genf
Tel.: +41 22 707 63 00
E-Mail: consulate@svg-marad.com

Fahrzeugdokumente

  • Wer hierzulande Autofahren möchte, muss sich zwingend einen lokalen Führerausweis besorgen: Eine «Visitors Driver’s Licence»  kann beim Flughafen oder beim Polizeiposten von Bay Street erworben werden, kostet circa XCD 100.- und ist in der Geltungsdauer begrenzt.
  • Zum Erwerb dieses Dokuments muss der internationale Führerausweis vorgewiesen werden. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (Ostkaribischer Dollar – XCD) und Fremdwährungen: Beträge, die 10.000 XCD oder mehr in Fremdwährungen übersteigen, müssen angegeben werden.

Reisen mit Haustier

Erforderlich ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Abflugland.

Es ist eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.

Auch im Transit ist eine Voranmeldung beim Stationsleiter der transportierenden Fluggesellschaft auf St. Vincent und den Grenadinen erforderlich.

Katzen: Rhinotracheitis, Panleukopenie, Leukämie, Calicivirus und Chlamydophila.
Hunde: Staupe, Parvovirus, Leptospirose, Hepatitis und Parainfluenza.
Hunde müssen innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft gegen Herzwürmer behandelt werden.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Zusätzliche Informationen

Passagiere, deren Eltern vincentinische Staatsangehörige sind, werden wie vincentinische Staatsangehörige behandelt. Sie müssen eine Kopie der Geburtsurkunde ihrer Eltern sowie ihre eigene Geburtsurkunde vorlegen.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Linksverkehr.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.

Notrufnummern
Polizei999/911
Ambulanz999/911
Feuerwehr999/911
Einsatzzentrale ETI011 41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +1784
Polizei: 999/911
Ambulanz: 999/911
Feuerwehr: 999/911
 

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