Bitte beachten: Dieses Land wurde von den Schweizer Behörden als Risikoland eingestuft. Rückreisende in die Schweiz müssen folgendes auf sich nehmen: 10 Tage Quarantäne (unter speziellen Voraussetzungen 7 Tage), einen negativen Covid-19-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden) und das elektronische Einreiseformular ausfüllen. Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenTropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.
Beste Reisezeit: Dezember - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November
Landeswährung: Ostkaribischer-Dollar - XCD
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Kinder unter 1 Jahr sind von dieser Verpflichtung befreit.
Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche während dem Tag in städtischen und stadtnahen Gebieten. Risiko von Denguefieber. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr erhoben: XCD 40.- oder der Gegenwert in USD.
Bei Transitpassagieren, die innert 24 Stunden weiterreisen, sowie bei Kindern unter 12 Jahren werden keine Flughafengebühren erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Wer hierzulande autofahren möchte, muss sich zwingend einen lokalen Führerausweis besorgen: Eine «Visitors Driver’s Licence» kann beim Flughafen oder beim Polizeiposten von Bay Street erworben werden, kostet XCD 100.- und ist in der Geltungsdauer begrenzt.
Zum Erwerb dieses Dokuments muss der internationale Führerausweis vorgewiesen werden. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Linksverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
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Polizei | 999 |
Ambulanz | 911 |
Feuerwehr | 999 |
Einsatzzentrale ETI | 011 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.