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Sicher Velofahren: was ist in der Schweiz vorgeschrieben?

Nicht alle Velofahrer sind sicher unterwegs. Was ist in der Schweiz vorgeschrieben und was ist nützlich, um Unfälle zu vermeiden?

Jährlich ereignen sich über 4000 Velounfälle mit Verletzten und Toten. Sicheres Velofahren wird von den Faktoren Ausrüstung des Zweirads, Schutzbekleidung, Sichtbarkeit, Infrastruktur und Verhalten beeinflusst. Wichtige Voraussetzung ist, dass das Velo den technischen Anforderungen entspricht und einwandfrei gewartet ist. 

Den allgemeinen Zustand von Rädern, Reifen, Bremsen und Beleuchtung muss der Zweiradfahrer in Eigenregie periodisch prüfen oder einem Fachmann anvertrauen. Folgendes ist gesetzlich vorgeschrieben:

  • ein Beleuchtungssystem mit vorne weiss und hinten rot
  • Bremsen beim Vorder- und Hinterrad
  • Rückstrahler
  • Luftreifen oder andere etwa gleich elastische Reifen
  • Pedale mit Rückstrahlern vorne und hinten

Was ist bei einem guten Velohelm zu beachten?

Bedenklich ist, dass nur etwa 50 Prozent der Velofahrer einen Helm tragen. Der TCS empfiehlt das Tragen eines Helms auch auf konventionellen Velos und 25-km/h-Elektrovelos, obschon ein Velohelm (nach Norm SN EN 1078) nur für schnelle E-Bikes (neu auch für Mofas erlaubt) vorgeschrieben ist. Teure Helme sind nicht zwangsläufig besser als günstige. Wichtig ist, dass er sich gut am Kopf anpassen lässt, nicht wackelt und bequem ist. Die Riemchen vor und hinter den Ohren sowie unter dem Kinn müssen satt sitzen, dürfen aber nicht drücken. Die vordere Kante sollte zwei Finger breit über der Nasenwurzel sitzen. So ist das Gesicht bei einem Sturz gut geschützt. Durch Stürze beschädigte oder alte Helme sollten ersetzt werden, selbst dann, wenn keine Beschädigung erkennbar ist. 

Helme mit integrierter Beleuchtung wie Vorder- und Rücklicht, Blinker und Bremslicht sind erlaubt und sorgen für bessere Sichtbarkeit. Sie ersetzen aber das Licht am Velo nicht. Eine Alternative zum Helm stellt der Hövding 2.0 Airbag dar. Er wird als «Kragen» um den Hals getragen und soll beim Sturz nicht nur den Kopf, sondern auch Hals und Nacken schützen. 

Sichtbarkeit ist zentral

In der Dämmerung und in der Nacht ist für Fahrradfahrer das Unfallrisiko dreimal höher als am Tag. Nachts bei Regen, Schnee oder Gegenlicht bis zu zehnmal höher. Dunkel gekleidete Zweiradfahrer sind aus einer Entfernung von 25 m erkennbar, solche mit heller Kleidung in Signal- oder Neonfarben aus 40 m und solche mit reflektierenden Kleidungs-Elementen schon aus 140 m. Deshalb spielt die Beleuchtung bei der Verhütung von Velounfällen eine zentrale Rolle. 

Zugunsten einer guten Sichtbarkeit ist fast alles erlaubt, dennoch müssen einige Vorschriften eingehalten werden. Wenn die vorgeschriebenen, mit ruhendem Licht brennenden Beleuchtungseinheiten vorhanden sind, kann weitere Beleuchtung eingesetzt werden; die Anzahl der Zusatzlichter ist nicht begrenzt. Nur dürfen diese nicht blenden und sie müssen den definierten farblichen Anforderungen entsprechen. Auf dem Markt finden sich auch spezielle Komponenten mit integrierter Beleuchtung. Etwa Pedale mit integriertem Dynamo, welcher beim Treten LEDs zum Leuchten bringt.

Vor- und Nachteile von Richtungsblinkern

Auch Richtungsblinker sind erlaubt, doch dann dürfen keine weiteren blinkenden Lichter eingesetzt werden. Blinklichter haben Vor- und Nachteile: Sie werden zwar früher wahrgenommen, andere Verkehrsteilnehmer können jedoch die Geschwindigkeit und die Distanz schlechter abschätzen. Bei modernen, sehr leistungsstarken Velo-Scheinwerfern besteht bei schlechter Ausrichtung die Gefahr, dass der Gegenverkehr geblendet wird. Sie sind deshalb nicht empfehlenswert, wenn sie nicht mindestens mit einer Dimm-Funktion versehen sind.

Aus rechtlicher Sicht gelten in Pedale integrierte Richtungsblinker nicht als solche. Diese wären nicht eindeutig als Blinker erkennbar, sie entbinden also nicht von der Pflicht, bei Richtungsänderungen Handzeichen zu geben. Genauso sind nach vorne, seitlich und nach hinten gerichtete, gelbe Pedallichter zwar erlaubt, gelten aber nicht als Fahrradbeleuchtung. Bei Utensilien wie batteriebetriebenen, bei drehendem Rad aufblinkenden Ventildeckeln oder aktiv leuchtenden Speichen-Reflektoren sind die definierten erlaubten Farben zu beachten.

Veloschutz im Auto

Auch bei der Entwicklung neuer Personen- und Lastwagen fliesst der Schutz von Zweiradfahrern vermehrt mit ein. Radargestützte Abstandsregeltempomaten (ACC) und Notbremsassistenten (AEB) erkennen je nach Situation auch Zweiräder. Ein Radarsensor in der Fahrzeugfront scannt einen kegelförmigen Ausschnitt vor dem Auto aus der Umgebung. Anhand der reflektierten Radarstrahlen erkennt das sogenannte Fahrerassistenzsystem Objekte. Ein ACC sorgt dafür, dass die Geschwindigkeit des Autos an diejenige des vorausfahrenden Fahrzeugs angepasst wird, um diesem dann unter Einhaltung eines konstanten Abstandes zu folgen. 

TCS-TIPPS

  • Radwege und Velostreifen sind nicht fakultativ, sie müssen benützt werden.
  • Bei Dämmerung, nachts und in Tunneln muss das Velo mit mindestens je einem ruhenden, weissen Licht vorne und einem roten hinten unterwegs sein.
  • Zusätzliche Beleuchtungen sind erlaubt, wenn sie nicht andere Verkehrsteilnehmer blenden und den definierten Farben entsprechen.
  • Beleuchtete Helme und Pedale sind zulässig, ersetzen aber nicht das Licht am Velo oder die Zeichengebung von Hand.
  • Richtungsblinker sind erlaubt, wenn sie gelb und paarweise symmetrisch montiert sind.
  • Auch auf Velos und langsamen E-Bikes einen Velohelm tragen (Mofas: fakultativ Velo- oder Motorradhelm).
  • Airbag-Helme können einen guten Schutz bieten, sind aber nicht für Mofas und schnelle E-Bikes zugelassen.
  • Kleidung mit reflektierenden Elementen ist schon aus 140 Metern Distanz erkennbar.
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