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Kamera gegen Einbrecher: Welche Rechte und Pflichten Sie als Nutzer haben

Eine Überwachungskamera soll im Ernstfall abschrecken und gegebenenfalls Beweise liefern. Doch wer sie falsch installiert, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn – im schlimmsten Fall sind die Aufnahmen vor Gericht wertlos. Wir erklären, was in der Schweiz erlaubt ist und worauf Sie achten sollten.

Sicherheit hat Grenzen – und die schützen auch Sie

Eine Kamera am eigenen Zuhause ist längst keine Seltenheit mehr. Sie soll Einbrecher abschrecken und im Ernstfall festhalten, was passiert ist. Doch sobald Menschen erkennbar aufgezeichnet werden, greift das Datenschutzrecht – und seit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) im September 2023 gelten dafür präzisere Regeln.

Das klingt nach Bürokratie, ist aber im Kern in Ihrem eigenen Interesse: Dieselben Regeln, die Ihre Nachbarn vor unzulässiger Überwachung schützen, sorgen dafür, dass Ihre Aufnahmen im Ernstfall überhaupt etwas wert sind. Eine rechtskonform betriebene Kamera liefert nämlich auch verwertbare Aufnahmen.

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Was Ihre Kamera filmen darf – und was nicht

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) – die zuständige Bundesstelle – nennt klare Grundsätze für private Videoüberwachung:

  • Die Kamera darf nur Ihr eigenes Zuhause filmen: Aufnahmebereich einer privaten Überwachungskamera muss auf das eigene Wohnumfeld begrenzt sein. Nachbarliegenschaften und öffentlich zugängliche Flächen sind von der Aufnahme auszunehmen.
  • Ein berechtigter Zweck: Die Überwachung muss gerechtfertigt sein. Der Schutz vor Einbruch und die Sicherung des Eigentums gelten als überwiegendes privates Interesse – ein anerkannter Grund.
  • Erkennbarkeit: Die Überwachung muss für Betroffene erkennbar sein, in der Regel durch einen gut sichtbaren Hinweis. Das erhöht zugleich die abschreckende Wirkung.
  • Verhältnismässigkeit: Es darf nur so viel überwacht werden, wie für den Schutzzweck nötig ist – nicht mehr.

Speichern, ansehen, weitergeben: Ihre Rechte und Pflichten

Auch beim Umgang mit dem Material gelten klare Regeln. Aufnahmen dürfen nur ausgewählten Personen zugänglich sein und müssen sicher gespeichert werden, sodass Dritte keinen Zugriff haben. Als Faustregel gilt: Wo kein konkreter Vorfall vorliegt, sollten Aufzeichnungen nach kurzer Zeit – häufig wird ein Richtwert von wenigen Tagen genannt – automatisch gelöscht werden. Die Bilder dürfen ausserdem nur für den Sicherheitszweck verwendet und keinesfalls veröffentlicht oder an Unbeteiligte weitergegeben werden.

Eine wichtige Ausnahme zugunsten der Betroffenen: Bei Verdacht auf eine Straftat dürfen Aufnahmen der Polizei oder Staatsanwaltschaft übergeben werden. Wer also den Einbrecher im eigenen Zuhause filmt, darf dieses Material den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.

Warum eine falsch ausgerichtete Kamera zum Bumerang wird

Hier liegt der vielleicht wichtigste Punkt für alle, die sich eine Kamera vor allem gegen Einbruch zulegen. Ob ein privates Video vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird, entscheidet sich danach, ob die Aufnahme rechtmässig erlangt wurde. Filmt eine Kamera unzulässigerweise das Nachbargrundstück oder den öffentlichen Raum, lässt das Gericht die Aufnahmen möglicherweise nicht als Beweismittel zu.

Filmt die Kamera dagegen nur den eigenen, erlaubten Bereich und hält dort einen Einbruch fest, sprechen die Gerichte einer solchen Aufnahme in aller Regel einen hohen Beweiswert zu – das Interesse an der Aufklärung einer Straftat überwiegt. Korrekt installiert ist die Kamera also nicht nur rechtlich sauber, sondern auch im Ernstfall am wirkungsvollsten.

Auf einen Blick: die fünf goldenen Regeln

  1. Nur das eigene Zuhause filmen. 
  2. Einen klaren Schutzzweck verfolgen. 
  3. Die Überwachung sichtbar kennzeichnen.  
  4. Aufnahmen sicher speichern und zeitnah löschen.
  5. Material nur im Verdachtsfall – und dann an die Polizei – weitergeben.

Worauf es bei der Wahl des Systems ankommt

Diese Anforderungen lassen sich mit einer beliebigen Baumarkt-Kamera nur schwer alle erfüllen. Wichtig ist ein System, das den Zugriff auf das Bildmaterial klar regelt, eine kontrollierte Speicherung bietet und die Datenhoheit bei Ihnen als Nutzer belässt. Genau auf solche Anforderungen ist TCS Home Security ausgelegt, das der TCS gemeinsam mit Securitas Direct entwickelt hat.

Sie behalten die Kontrolle darüber, wer wann auf die Aufnahmen zugreift. Schalten Sie die professionelle Überwachung durch Securitas Direct zu, ist klar geregelt, dass der Sicherheitsdienst die Bilder nur im Alarmfall und nur im vereinbarten Rahmen einsehen kann – etwa, um eine ausgelöste Alarmmeldung zu prüfen und im Ernstfall die Polizei zu alarmieren. So bleibt der Schutz Ihrer Privatsphäre gewahrt, während im entscheidenden Moment dennoch jemand handelt.

Gut geschützt heisst auch: rechtlich sauber

Eine Kamera entfaltet ihren vollen Nutzen erst, wenn sie korrekt eingesetzt wird. Wer von Anfang an auf die richtige Ausrichtung, eine klare Speicherregelung und ein System mit durchdachter Zugriffskontrolle setzt, schützt nicht nur sein Zuhause – sondern sorgt auch dafür, dass die Aufnahmen im Ernstfall halten, was sie versprechen. Sicherheit und Datenschutz sind eben keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille.

Quellen: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Merkblatt «Videoüberwachung durch Private»; revidiertes Datenschutzgesetz (DSG, in Kraft seit 1. September 2023); Bundesgerichtspraxis zur Verwertbarkeit privater Videoaufnahmen im Strafverfahren (u. a. BGE 147 IV 9). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

TCS Home Security

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Alle Informationen zum flexiblen Schutzkonzept finden Sie auf tcs.ch/homesecurity oder telefonisch unter 058 827 79 79 (Montag bis Freitag, 8.00 bis 17.00 Uhr).

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