Hohe Rabatte, wie beispielsweise 90%, sehr knappe Restbestände und laufende Countdown-Timer sollen eine schnelle Entscheidung auslösen. Vergleichen Sie den Preis mit etablierten Händlern.
1. Der Preis ist unrealistisch tief.






Fakeshops sind betrügerische Onlineshops, die als seriöse Händler auftreten, um an Ihre persönlichen Daten, Ihre Zahlungsinformationen oder Ihr Geld zu gelangen. In der Regel verlangen Fakeshops Vorkasse für Waren, die dann entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität geliefert werden.
Davon zu unterscheiden sind Dropshipping-Shops, die eine Schweizer Identität nur vortäuschen: Sie liefern zwar, aber mit langen Wartezeiten aus Fernost und oft in enttäuschender Qualität. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat 2026 rund 61 solcher Shops aufgedeckt und zur Anzeige gebracht.
Wichtig für die Schweiz: Eine Internetadresse mit der Endung .ch ist kein Nachweis für einen Schweizer Firmensitz. Diese Adressen kann grundsätzlich jede Person registrieren, auch aus dem Ausland.
Falsche Onlineshops gehören zu den bekannten Formen des Onlinebetrugs. 2025 wurden in der Schweiz 902 Fälle von Fakeshop-Betrug registriert. Daneben gab es über 9’000 Betrugsfälle über Kleinanzeigen-Plattformen, in denen Ware nicht bezahlt bzw. nicht geliefert wurde.
Quelle: Bundesamt für Statistik, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025.Fakeshop-Betrug folgt häufig einem einfachen Ablauf: Ein starkes Angebot erzeugt Aufmerksamkeit, der Shop schafft Vertrauen, die Zahlung wird ausgelöst und anschliessend bleibt die Ware aus.
Das Angebot erscheint in einer Suchmaschine, in sozialen Medien, auf einer Shopping-Plattform oder in einer Werbeanzeige. Ein hoher Rabatt, ein Countdown oder ein Hinweis auf einen angeblich kleinen Restbestand erzeugen Zeitdruck.
Professionelle Produktbilder, Kundenbewertungen, Gütesiegel und umfangreiche Geschäftsbedingungen vermitteln Seriosität. Dank KI können auch betrügerische Shops heute fehlerfreie und überzeugende Texte erstellen. Dadurch entfallen Rechtschreibfehler als verlässliches Erkennungsmerkmal.
Auf der Startseite werden möglicherweise verschiedene Zahlungsmittel angezeigt. Im letzten Bestellschritt sind jedoch nur Vorkasse, Banküberweisung oder TWINT verfügbar. Damit sinkt die Chance, das Geld später zurückzuholen.
Nach der Zahlung reagiert der Shop nicht mehr. Die Website verschwindet, die Ware wird nie geliefert oder es kommt eine minderwertige Fälschung. In manchen Fällen werden zusätzlich Kreditkarten-, Login- oder Personendaten abgegriffen und im Anschluss missbraucht.
Fakeshops werden immer professioneller, und sie zu erkennen wird immer schwieriger. Es gibt jedoch bestimmte Anzeichen, auf die Sie achten können, um nicht Opfer von Onlinebetrug zu werden. Hier ist eine Checkliste, die Ihnen hilft, verdächtige Onlineshops zu identifizieren:
Auch seriöse Onlineshops sind nicht perfekt: Im Zweifelsfall sollten Sie versuchen, den Anbieter zu kontaktieren. Suchen Sie hierfür die offizielle Telefonnummer im Internet und kontaktieren Sie den Kundendienst. Prüfen Sie zusätzlich, ob die Firma im Handelsregister eingetragen ist: Das geht kostenlos über zefix.ch oder über die UID-Suche auf uid.admin.ch.
Drei Prüfungen helfen Ihnen, das Risiko vor der Bestellung deutlich besser einzuschätzen. Kein einzelner Test bietet absolute Sicherheit, zusammen liefern die Schritte aber eine fundierte Grundlage.
Geben Sie die Internetadresse des Shops beim iBarry-Website-Check ein. Das Tool prüft technische und sicherheitsrelevante Hinweise zur aufgerufenen Website und zeigt Ihnen an, ob die eingegebene URL vertrauenswürdig oder potenziell gefährlich ist.
Ist Ihnen der Firmenname des Anbieters unbekannt, suchen Sie den Firmennamen auf Zefix und im UID-Register. Prüfen Sie, ob Name, Adresse und Unternehmenszweck mit den Angaben im Onlineshop übereinstimmen.
Wichtig: Oft verwenden Betrüger täuschend echte, jedoch manipulierte Websites mit Logos, Impressum und AVBs namhafter Unternehmen. Rufen Sie im Zweifelsfall immer zuerst den vermeintlichen Anbieter über die offiziell verfügbaren Kontaktangaben an, um sich das vermeintliche «Schnäppchen-Angebot» bestätigen zu lassen, bevor Sie online bestellen.
Prüfen Sie die öffentliche Warnliste auf cybercrimepolice.ch. Suchen Sie zudem nach dem Shopnamen zusammen mit Begriffen wie «Betrug», «Erfahrung» oder «nicht geliefert».
Unabhängig von der verwendeten Zahlungsart gilt es, folgende Massnahmen einzuleiten:
Lassen Sie die Karte sofort sperren und überwachen Sie die Abrechnungen. Legen Sie Bestellbestätigung, Kreditkartenabrechnung und Ihre Kontaktversuche bei. Melden Sie nicht autorisierte oder strittige Kreditkartentransaktionen möglichst rasch Ihrem Kartenherausgeber. Die konkreten Reklamations- und Chargeback-Fristen unterscheiden sich je nach Kartenherausgeber und Fallkonstellation.
Sie haben den TCS Cyber-Schutzbrief und sind TCS-Mitglied? Nutzen Sie den Kartensperrservice des TCS.
Kontaktieren Sie unverzüglich die Bank oder den Herausgeber Ihrer TWINT-App. Eine abgeschlossene TWINT-Zahlung können Sie nicht einfach selbst stornieren. Sichern Sie alle Belege und melden Sie den Empfänger als möglichen Betrugsfall.
Rufen Sie Ihre Bank sofort an und bitten Sie um einen Zahlungsrückruf. Das Zeitfenster ist kurz. Wurde der Betrag bereits gutgeschrieben oder weitergeleitet, kann eine Rückholung schwierig sein.
Melden Sie den Fall so schnell wie möglich über das PayPal-Konfliktlösungscenter und sichern Sie alle Belege, Screenshots und die Bestellbestätigung. Ob ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz möglich ist, hängt von den jeweils gültigen PayPal-Bedingungen ab.
Erstatten Sie bei einem finanziellen Schaden oder einem Identitätsmissbrauch Anzeige bei der Polizei Ihres Wohnkantons. Bringen Sie Zahlungsbelege, Korrespondenz, Shopadresse und Screenshots mit.
Melden Sie einen Fakeshop auch dann, wenn eine Rückerstattung unwahrscheinlich erscheint. Ihre Meldung kann helfen, betrügerische Webseiten schneller zu erkennen und andere Personen vor demselben Betrug zu warnen.
Cybercrimepolice:
Nutzen Sie das Meldeformular hier und prüfen Sie die öffentliche Warnliste.
Ihr Geld zurück gegen Vorauszahlung? Das kann ein sogenannter Recovery Scam sein.
Nach einem Onlinebetrug melden sich manchmal angebliche Anwaltskanzleien, Behörden oder Rückholdienste. Sie versprechen, das verlorene Geld zurückzubringen, verlangen dafür aber zuerst eine Gebühr.
Häufig handelt es sich um einen zweiten Betrugsversuch. Teilweise verfügen die Täter bereits über Informationen aus dem ersten Betrug und wirken deshalb glaubwürdig.
Merken Sie sich:
Achten Sie auf unrealistisch hohe Rabatte, nicht überprüfbare Firmendaten, riskante Zahlungsarten, kopierte Gütesiegel und Produktbilder, die auf anderen Websites auftauchen. Ein einzelnes Zeichen beweist noch keinen Betrug. Prüfen Sie deshalb mehrere Merkmale gemeinsam.
Nutzen Sie zunächst unabhängige Prüfwerkzeuge und offizielle Register. Der iBarry-Website-Check bietet eine kostenlose erste Prüfung. Wenn Sie den TCS Cyber-Schutzbrief besitzen, können Sie sich bereits bei einer Unsicherheit an den TCS wenden. Unsere Case Managerinnen und Manager schätzen die Situation für Sie ein und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
Prüfen Sie unbekannte Shops vor einem Kauf, vermeiden Sie Vorkasse und nicht rückholbare Zahlungen, begrenzen Sie Kartenlimiten und nutzen Sie sichere Authentifizierung. Eine Cyberversicherung kann zusätzlich technische, rechtliche und finanzielle Unterstützung bieten. Der konkrete Schutz hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Achten Sie auf unrealistisch hohe Rabatte, nicht überprüfbare Firmendaten, riskante Zahlungsarten, kopierte Gütesiegel und Produktbilder, die auf anderen Websites auftauchen. Ein einzelnes Zeichen beweist noch keinen Betrug. Prüfen Sie deshalb mehrere Merkmale gemeinsam.
Prüfen Sie die URL mit iBarry, suchen Sie die Firma in Zefix und im UID-Register, kontrollieren Sie ein Gütesiegel beim Aussteller und suchen Sie die Domain in bekannten Warnlisten.
Eine vollständige und dauerhaft aktuelle Liste kann es kaum geben, da betrügerische Shops häufig neue Domains verwenden oder schnell wieder verschwinden. Auf cybercrimepolice.ch finden Sie jedoch aktuelle Warnmeldungen zu bekannten betrügerischen Websites.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Online-Käufe wie in der EU. Händler können freiwillig ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht anbieten. Wird bezahlte Ware gar nicht geliefert, besteht dennoch grundsätzlich ein Anspruch auf Lieferung oder Rückzahlung. Bei einem anonymen oder ausländischen Fakeshop ist die Durchsetzung häufig das eigentliche Problem.
Bleiben Sie möglichst innerhalb der offiziellen Plattform und der entsprechenden Kommunikations- und Zahlungswege. Wechseln Sie nicht auf einen per SMS oder WhatsApp zugestellten Zahlungslink. Geben Sie als verkaufende Person keine Kreditkartendaten bekannt, um angeblich Geld entgegenzunehmen.
Ein Recovery Scam ist ein zweiter Betrug nach einem bereits erlittenen Schaden. Angebliche Anwälte, Behörden oder Spezialdienste versprechen, verlorenes Geld zurückzuholen, verlangen dafür aber eine Vorauszahlung oder weitere persönliche Daten.
