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Elektrofahrzeuge, Trendfahrzeuge:

Wie lautet das Gesetz?

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Trottis, Skateboards und andere Fahrzeuge begeistern immer mehr Menschen. Früher wurden sie nur als Hobby betrieben, heute sind sie zu einem vollwertigen Fortbewegungsmittel geworden. Hauptsächlich werden diese in der Stadt genutzt, wo man sich mit ihnen schneller fortbewegen kann als zu Fuss und sie zudem praktisch sind, da man sie leicht bei sich tragen kann. In den letzten Jahren ist ihre Nutzung stark angestiegen, aber auch die Unfallzahlen. So gab es im Jahr 2021 267 Unfälle mit fahrzeugähnlichen Geräten (FäG), davon 235 mit Personenschaden. Trottinettes (ohne Motor) waren mit 174 Unfällen, davon 155 mit Personenschaden, die am häufigsten vertretenen Fahrzeugen. Im Jahr 2021 waren E-Trottis an 376 Unfällen beteiligt, davon 342 mit Personenschaden (91 %).

Die spielerische Seite dieser Fahrzeuge darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie einer noch zu wenig bekannten Regelung unterliegen. Es ist nämlich durchaus möglich, Fahrzeuge zu kaufen, die nicht auf öffentlichen Strassen fahren dürfen: Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu überprüfen, wo er sein elektrisches Trotti oder sein Skateboard benutzen darf. Wie findet man sich da zurecht? Hier finden Sie einen Überblick:

Zulassung: Wer darf auf öffentlichen Strassen fahren?

Sie planen, ein E-Trotti zu kaufen, um damit zur Arbeit zu fahren oder in der Stadt herumzudüsen? Dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob es zugelassen ist. So werden in der Schweiz zahlreiche Fahrzeuge verkauft, darunter auch E-Trottinettes, mit denen Sie nicht auf öffentlichem Grund fahren dürfen. Seien Sie vorsichtig, denn zum einen könnte bei einem Unfall die Versicherung nichts übernehmen und zum anderen können Sie möglicherweise gebüsst werden.
Beachten Sie: Elektro-Trottis und Gyropods (z. B. Segway) gelten als Leichtmofas (wie die sogenannten langsamen Elektrovelos). Inline-Skates, Skateboards und Kindervelos gelten als fahrzeugähnliche Geräte (FäG).

Bevor Sie Ihr neues Fahrzeug auf öffentlichen Strassen benutzen, sollten Sie in verkehrsberuhigten Zonen üben, um das Beherrschen des Fahrzeugs zu erlernen.

e-trotti regelung gesetz

 Erlaubter Verkehr auf öffentlichen Strassen - betroffene Fahrzeuge:

  • Elektro-Trottinettes
  • Gyropode (Segway)
  • Motorisierter Rollstuhl

Auf öffentlichen Strassen verbotene Fahrzeuge :

  • Einrad oder Monorad (oder auch "Wheel"):
  • Smartwheel oder Hoverboard
  • E-Skateboard
  • E-Kart
  • Alle anderen Fahrzeuge, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Zulassung nicht erforderlich - nicht elektrische Fahrzeuge:
Trottinette, Skateboard und Inline-Skates gelten als "fahrzeugähnliche Geräte" im Sinne von Art. 50 der Verkehrsregelverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11). Sie unterliegen nicht der Zulassungspflicht.

 
 

Elektrische Geräte - die geltenden Vorschriften :

Eigenschaften

E-Trottinett

Stehroller

Antriebsleistung des Motors

500W max

2000W max

Höchstgeschwindigkeit (Reine Motorleistung)

20 Km/h

20 Km/h

Beleuchtung

Befestige mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten.

Befestige mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten.

Nach hinten gerichteter Rückstrahler

Obligatorisch

Obligatorisch

Bremsen

1 Bremse vorne + 1 Bremse hinten

Betriebsbremse + Feststellbremse (kann durch eine Stütze ersetzt werden).

Helm (nach EN 1078 Norm)

Nicht obligatorisch*

Nicht obligatorisch*

Anmeldung zur Zulassung

Nicht obligatorisch

Obligatorisch

Klingel

Obligatorisch

Obligatorisch

Führerausweis

Mindestalter 14 Jahre
Führerausweis Kat. M zwischen 14 und 16

Ohne Führerausweis ab 16 Jahren

Mindestalter 14 Jahre
Führerausweis Kat. M zwischen 14 und 16

Ohne Führerausweis ab 16 Jahren

Eigenschaften

Antriebsleistung des Motors

E-Trottinett

500W max

Stehroller

2000W max

Eigenschaften

Höchstgeschwindigkeit (Reine Motorleistung)

E-Trottinett

20 Km/h

Stehroller

20 Km/h

Eigenschaften

Beleuchtung

E-Trottinett

Befestige mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten.

Stehroller

Befestige mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten.

Eigenschaften

Nach hinten gerichteter Rückstrahler

E-Trottinett

Obligatorisch

Stehroller

Obligatorisch

Eigenschaften

Bremsen

E-Trottinett

1 Bremse vorne + 1 Bremse hinten

Stehroller

Betriebsbremse + Feststellbremse (kann durch eine Stütze ersetzt werden).

Eigenschaften

Helm (nach EN 1078 Norm)

E-Trottinett

Nicht obligatorisch*

Stehroller

Nicht obligatorisch*

Eigenschaften

Anmeldung zur Zulassung

E-Trottinett

Nicht obligatorisch

Stehroller

Obligatorisch

Eigenschaften

Klingel

E-Trottinett

Obligatorisch

Stehroller

Obligatorisch

Eigenschaften

Führerausweis

E-Trottinett

Mindestalter 14 Jahre
Führerausweis Kat. M zwischen 14 und 16

Ohne Führerausweis ab 16 Jahren

Stehroller

Mindestalter 14 Jahre
Führerausweis Kat. M zwischen 14 und 16

Ohne Führerausweis ab 16 Jahren

 *stark empfohlen vom TCS.
Weitere Informationen: siehe Vorschriften des ASTRA.

 
 

Nichtelektrische Fahrzeuge - Vorschriften:


Trottinette, Skateboard, Roller

Helm nach der Norm EN 1078

Nicht obligatorisch *

Obligatorische Ausrüstung:

Auf Strassen und Velowegen bei Nacht und schlechter Sicht: vorne weisses und hinten rotes Licht, nicht blinkend.


Helm nach der Norm EN 1078

Trottinette, Skateboard, Roller

Nicht obligatorisch *


Obligatorische Ausrüstung:

Trottinette, Skateboard, Roller

Auf Strassen und Velowegen bei Nacht und schlechter Sicht: vorne weisses und hinten rotes Licht, nicht blinkend.

*stark empfohlen vom TCS.

Roller, Segway usw.: Wo darf man fahren?


E-Trotti

Segway

E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart

Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard

Veloweg

Ja (obligatorisch, falls vorhanden)

Ja (obligatorisch, falls vorhanden)

Nein

Oui (obligatoire si existante)

Strasse

Ja

Ja

Nein

Öffentliche Strasse: Teilweise erlaubt, insbesondere in Begegnungszonen (Zone 20) und in Tempo-30-Zonen. Wenn kein Trottoir, Fussweg oder Veloweg vorhanden ist, ist das Fahren auf verkehrsarmen Nebenstrassen möglich.

Trottoir

Nein

Nein

Nein

Ja: Pflicht, auf dem Trottoir zu fahren, wenn ein solcher vorhanden ist, und dabei die nötige Rücksicht auf Fussgänger zu nehmen. Erlaubt auch auf Fusswegen und in Fussgängerzonen.

Privatweg (z. B. Garage, Innenhof eines Gebäudes)

Ja

Ja

Ja

Ja


Veloweg

E-Trotti

Ja (obligatorisch, falls vorhanden)

Segway

Ja (obligatorisch, falls vorhanden)

E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart

Nein

Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard

Oui (obligatoire si existante)


Strasse

E-Trotti

Ja

Segway

Ja

E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart

Nein

Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard

Öffentliche Strasse: Teilweise erlaubt, insbesondere in Begegnungszonen (Zone 20) und in Tempo-30-Zonen. Wenn kein Trottoir, Fussweg oder Veloweg vorhanden ist, ist das Fahren auf verkehrsarmen Nebenstrassen möglich.


Trottoir

E-Trotti

Nein

Segway

Nein

E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart

Nein

Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard

Ja: Pflicht, auf dem Trottoir zu fahren, wenn ein solcher vorhanden ist, und dabei die nötige Rücksicht auf Fussgänger zu nehmen. Erlaubt auch auf Fusswegen und in Fussgängerzonen.


Privatweg (z. B. Garage, Innenhof eines Gebäudes)

E-Trotti

Ja

Segway

Ja

E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart

Ja

Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard

Ja

 
 

TCS-Zählung: Zwei Drittel der Trottinetts missachten die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag

Haben Sie’s gewusst?
Darf ich zu zweit auf einem Elektro-Trotti fahren?

Nur wenn das Trotti vom Hersteller für den Transport von zwei Personen hinsichtlich des maximalen Gewichts, das er tragen kann, zugelassen ist. Ausserdem muss er mit zwei Lenkstangen ausgestattet sein.

Kann mein Kind mit einem E-Trotti zur Schule fahren?

Bis zum Alter von 14 Jahren darf es nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein M-Führerschein erforderlich.

Kann ich mein Kind mit dem Elektrotrotti zur Schule bringen?

Das Trotti muss vom Hersteller für die Beförderung von zwei Personen hinsichtlich des maximalen Gewichts, das er tragen kann, zugelassen sein. Ausserdem muss er entweder über zwei Lenkstangen verfügen (damit 2 Personen auf dem Brett stehend fahren können) oder über eine Lenkstange und einen Kindersitz auf der Rückseite (der wiederum einer maximalen Belastungsgrenze unterliegt).
Die Beförderung eines Kindes ist nur erlaubt, wenn der Fahrer über 16 Jahre alt ist und keinen besonderen Führerschein besitzt.

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