Die Elektro-Trendfahrzeuge sind wendig, häufig leicht und ökologisch, benötigen keinen Parkplatz und ermöglichen es so, Zeit zu gewinnen. Darauf beruht ihr wachsender Erfolg bei Städtern, die ihre Mobilität im Alltag verbessern wollen. Man nimmt sie mit ins Büro, in die Geschäfte oder ins Restaurant. Aber aufgepasst, die Verwendung solcher Transportmittel ist reglementiert und nicht risikofrei. Ein kleiner Überblick der Trendfahrzeuge:
Gemeinsame Ausrüstung für alle Fahrzeuge der Kategorie "Motorfahrrad" und "Leicht-Motorfahrrad":
- Bremsen vorne und hinten
- Geeignete Luftreifen
- Lichter: Vorne weiss und hinten rot Leuchtende. Die Lichter dürfen nicht blinken.
- Glocke
- Hinten Rückstrahler (rot)
- Orange Pedalrückstrahler, wenn das Fahrzeug über Pedale verfügt. Sportpedale, z.B. Klickpedale, sind davon ausgenommen.
Besondere Ausrüstung (zusätzlich vorgeschrieben):
Das Einrad, Monovelo oder Airwheel besteht aus einem einzigen Rad und zwei beidseitigen einklappbaren Fussrasten. Die Verwendung funktioniert nach demselben Prinzip wie beim Segway: Man muss sich nach vorne neigen, um zu beschleunigen, und nach hinten, um zu bremsen.
Bevor man sich für eines dieser Elektrofahrzeuge entscheidet, muss man sich nicht nur über die geltenden Strassenverkehrsregeln informieren, sondern auch über die Risiken, die mit der Nutzung eines solchen Geräts verbunden sind. Tatsächlich werfen sie zahlreiche Fragen hinsichtlich der Sicherheit der Benutzer, aber auch der übrigen Strassenverkehrsteilnehmer auf: Standfestigkeit, Solidität, Bodenhaftung, Bremsen, Geschwindigkeit, Konflikte mit anderen Benutzern usw. sind Elemente, die berücksichtigt werden müssen.
Die Gefahren sind real und es ist unerlässlich, einigen Ratschlägen zu folgen, bevor man sein Elektrofahrzeug benutzt:
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | |
---|---|
Nichtbenutzen des Radwegs/Radstreifens (falls vorhanden) | CHF 30.- |
Fahren auf dem Trottoir in einer Fussgängerzone oder auf einem Wanderweg | CHF 40.- |
Nichtbeachten des Fussgängervortritts | CHF 30.- |
Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten Strasse | CHF 40.- |
Fahren ohne Licht nachts, auf einer nicht beleuchteten Strasse | CHF 60.- |
Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel | CHF 20.- |
Freihändig fahren | CHF 20.- |
Fahren ohne Klingel (für Elektrovelos und Mopeds) | CHF 20.- |
Fahren ohne Rückspiegel (für Elektrovelos und Mopeds) | CHF 20.- |
Fahren ohne Helm (für Elektrovelos und Mopeds) | CHF 30.- |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Nichtbenutzen des Radwegs/Radstreifens (falls vorhanden) |
CHF 30.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren auf dem Trottoir in einer Fussgängerzone oder auf einem Wanderweg |
CHF 40.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Nichtbeachten des Fussgängervortritts |
CHF 30.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten Strasse |
CHF 40.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren ohne Licht nachts, auf einer nicht beleuchteten Strasse |
CHF 60.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel |
CHF 20.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Freihändig fahren |
CHF 20.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren ohne Klingel (für Elektrovelos und Mopeds) |
CHF 20.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren ohne Rückspiegel (für Elektrovelos und Mopeds) |
CHF 20.- | |
Zugelassene Fahrzeuge (Segways, E-Trottinetts, Elektrovelos, Mofas) | Fahren ohne Helm (für Elektrovelos und Mopeds) |
CHF 30.- |
Nicht zugelassene Fahrzeuge (Solowheel, Smartwheel, E-Skateboard, E-Kart) | |
---|---|
Fahren mit einem nicht zugelassenen Gerät auf öffentlichem Grund | Betrag je nach Kanton unterschiedlich (Kantons-/Gemeindepolizei) |
Nicht zugelassene Fahrzeuge (Solowheel, Smartwheel, E-Skateboard, E-Kart) | Fahren mit einem nicht zugelassenen Gerät auf öffentlichem Grund |
Betrag je nach Kanton unterschiedlich (Kantons-/Gemeindepolizei) |
Achtung: Wenn Sie auf einem nicht zugelassenen Fahrzeug fahren, riskieren Sie, dass Ihre Versicherung bei einem Unfall die Deckung (materielle und körperliche Schäden) verweigert.
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | |
---|---|
Nichtbenutzen des Radwegs/Radstreifens (falls vorhanden) | CHF 30.- |
Fahren auf dem Fussweg, in einer Fussgängerzone oder auf einem Wanderweg | CHF 40.- |
Nichtbeachten des Fussgängervortritts | CHF 30.- |
Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten Strasse | CHF 40.- |
Fahren ohne Licht nachts, auf einer nicht beleuchteten Strasse | CHF 60.- |
Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel | CHF 20.- |
Freihändig fahren | CHF 20.- |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Nichtbenutzen des Radwegs/Radstreifens (falls vorhanden) |
CHF 30.- | |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Fahren auf dem Fussweg, in einer Fussgängerzone oder auf einem Wanderweg |
CHF 40.- | |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Nichtbeachten des Fussgängervortritts |
CHF 30.- | |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten Strasse |
CHF 40.- | |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Fahren ohne Licht nachts, auf einer nicht beleuchteten Strasse |
CHF 60.- | |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel |
CHF 20.- | |
Klassisches Fahrrad (nichtelektrisches Velo) | Freihändig fahren |
CHF 20.- |
Nichtelektrische Geräte (Trottinetts, Skateboards und Rollerblades) | |
---|---|
Benutzen der Fahrbahn von schwach befahrenen Nebenstrassen und Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer | CHF 20.- |
Nichtbeachten des Fussgängervortritts | CHF 30.- |
Nichtbenutzen des Fussweges | CHF 10.- |
Nichtelektrische Geräte (Trottinetts, Skateboards und Rollerblades) | Benutzen der Fahrbahn von schwach befahrenen Nebenstrassen und Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer |
CHF 20.- | |
Nichtelektrische Geräte (Trottinetts, Skateboards und Rollerblades) | Nichtbeachten des Fussgängervortritts |
CHF 30.- | |
Nichtelektrische Geräte (Trottinetts, Skateboards und Rollerblades) | Nichtbenutzen des Fussweges |
CHF 10.- |