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Auto beschlagnahmt

Ich fuhr mit dem Auto meiner Mutter nach Italien und konnte nicht nachweisen, dass ich das auch durfte. Das Auto wurde deswegen beschlagnahmt und ich musste eine Busse zahlen. Ist das korrekt?

Was tun, um zu verhindern, dass das Auto beschlagnahmt wird?

Ja es ist korrekt. Es ist die Aufgabe der Guardia di Finanza dafür zu sorgen, dass keine geschmuggelten oder gar gestohlenen Autos auf Italiens Strassen unterwegs sind.

Um solch unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor einer Auslandreise mit einem fremden Auto immer eine Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen ausstellen lassen. Sie können dieses Formular hier herunterladen, um zu verhindern, dass das Auto beschlagnahmt wird:

Aber Achtung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Italien haben und das Fahrzeug Ihrer Mutter in der Schweiz angemeldet ist, dürfen Sie mit diesem Auto nicht nach Italien fahren, ohne es zu verzollen und zu versteuern. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie eine Busse oder weitgehende strafrechtliche Folgen.

TCS Rechtsschutz
Telefon 0844 888 111
Fax 0844 888 112
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