Geschützt ist in der Schweiz mit einem Versicherungswert von maximal CHF 2 Millionen:
- Der Versicherungsnehmer als Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses.
- Der Versicherungsnehmer als Eigentümer und Bewohner einer Wohnung im Stockwerkeigentum.
Versicherte Rechtsbereiche
- Schadenersatz: Erschütterungen durch Bauarbeiten bei Ihrem Nachbarn beschädigen Ihr Haus. Was nun?
- Arbeitsvertrag: Wie verhält man sich gegenüber dem Hausmeister, wenn er seine Arbeit nicht korrekt ausführt?
- Nachbarschaft: Ihr Nachbar weigert sich, die Hecke zurück zu schneiden, die Ihre Sicht beeinträchtigt.
- Versicherungen: Wie können Sie Ihre Versicherung überzeugen, die Kosten zu übernehmen, wenn Sie im Recht sind?
- Werkvertrag: Eine Arbeit wurde nicht fachgerecht ausgeführt und die Firma verweigert die Reparatur.
- Vertrag mit Energieversorger: Erscheint Ihnen die neuste Erhöhung der Stromrechnung unangemessen?
- Eigentum: Eine Sache, verschiedene Blickwinkel: Gibt es ein Missverständnis in Bezug eines Wegrechts?
* Nicht gedeckt sind Rechtsfälle, die aus der Zeit vor dem Abschluss datieren, und Streitigkeiten aus Verträgen, die während der ersten 3 Monate auftreten, sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bau, für den eine amtliche Bewilligung erforderlich ist und dessen Gesamtbausumme über CHF 100’000.- liegt.
Streitwerte bis CHF 2'000.- geben nur Anspruch auf aussergerichtliche Interventionen durch den Rechtsdienst des TCS, ausser wenn der Versicherte gerichtlich belangt wird und dabei die Gegenpartei durch einen Anwalt vertreten wird.
** Für nachbarrechtliche Streitigkeiten sind die Leistungen TCS Gebäuderechtsschutzes auf max. CHF 10'000.- pro Rechtsfall beschränkt.