Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihre Rechnung.
Die Beiträge können jährlich sowohl von Ihrer kompetenten Sektion als auch vom Zentralclub des TCS mit Bewilligung der Delegiertenversammlung angepasst werden.
Wie auch im Touring-Magazin Nr. 10 bekanntgegeben wird ab 1.1.2024 die neue Familien- und Einzelmitgliedschaft um zwei Franken angepasst, die alte, motorisierte Mitgliedschaft um drei Franken.
Jeweilige Unterschiede sind auf die Sektionsbeiträge zurückzuführen.
Es stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
Wir bieten nun die Möglichkeit über eBill einfach in Ihrem Online-Banking digitale Zahlungen einzurichten. Es gibt somit die folgenden Zahlungsmöglichkeiten, ausgenommen des Lastschriftverfahrens (LSV):
Wir bieten nun die Möglichkeit über eBill einfach in Ihrem Online-Banking eine automatische Zahlung einzurichten. Folgende Schritte sind nötig:
Überprüfen Sie, ob die E-Mail Adresse in Ihrem Online-Banking mit der E-Mail Adresse, welche Sie beim TCS hinterlegt haben, übereinstimmt.
Wichtiger Hinweis für Familien- oder Partnerkonstellationen: Achten Sie darauf, dass sich alle bisherigen Rechnungsempfänger anmelden und eBill aktivieren.
Ihre Rechnungen werden nach erfolgreicher Aktivierung automatisch an Ihr Online-Banking vermittelt.
Falls Sie irrtümlich eBill als Zahlungsmethode ausgewählt haben, können Sie diese Zahlungsmethode über Ihr Online-Banking wieder deaktivieren.
Melden Sie uns die Doppelzahlung über das Kontaktformular und geben Sie zusätzlich Ihre persönliche IBAN Nummer an.
Wenn Sie Inhaber einer TCS Mastercard sind, haben Sie beim Antrag zusammen mit den Geschäftsbedingungen eingewilligt, dass die TCS-Produkte bei der Erneuerung automatisch Ihrer TCS Mastercard belastet werden.
Wenn Sie Inhaber einer anderen Kreditkarte sind, so haben Sie diesen Wunsch ausdrücklich geäussert.
Melden Sie uns Ihren Wunsch über das Kontaktformular oder per Anruf an unseren Kundendienst bis spätestens dem 16.12.2023.
Bitte beachten Sie, wann die Zahlungserinnerung ausgestellt wurde und wann die Rechnung ausgeglichen wurde, womöglich hat sich das überkreuzt. Sollte dies der Fall sein, können Sie die erhaltene Erinnerung ignorieren.
Der Mitgliederbeitrag ist gemäss Art. 8 der Zentralstatuten des TCS jeweils am ersten Tag des nächsten Mitgliedschaftsjahres fällig.
Gemäss Artikel 7 Abs. 1 der Statuten des TCS, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr, wenn Ihre schriftliche Austrittserklärung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Jahresmitgliedschaft bei uns eintrifft.
Haben Sie eine alte Mitgliedschaft (vor 2018)? Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft aktualisieren und von den neuen Leistungen der Mitgliedschaft profitieren.
Kundendienst
Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr
0844 888 111
Vom Ausland: +41 58 827 27 27
TCS Fahrzeug-Versicherungen
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