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Förderung E-Ladestationen des Kantons Zürich: Jetzt profitieren!

Der Kanton Zürich unterstützt die Entwicklung hin zu CO2-neutralen Antrieben in der Mobilität mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur. Der Kantonsrat hat dazu einen bis Ende 2026 befristeten Rahmenkredit in der Höhe von 50 Millionen Franken gesprochen. Per sofort können Gesuche digital eingereicht werden. Profitieren Sie jetzt und steigen Sie auf E-Mobilität um. Die genauen Förderbedingungen und das Vorgehen sind auf der Webseite des Kantons Zürich beschrieben (zh.ch/ladeinfrastruktur). Wir haben die wichtigsten Punkte hier für Sie aufgelistet.

E-Ladestation
 

Für Private

Im Fokus des Förderprogramms steht die Subventionierung der Lademöglichkeiten am Wohnort für die breite Bevölkerung. Zum einen wird ein Beitrag pro mit Strom erschlossenen Parkplatz gezahlt, unabhängig davon, ob bereits eine Ladestation angeschlossen wird oder nicht. Die Ladestation selber wird nicht gefördert, ausser es handelt sich um einen bidirektionale Ladestation, für die zusätzlich Fördermittel beantragt werden können.

Das Programm bezieht sich auf Anwendungsfälle für die Erstellung von Ladeinfrastruktur. Für Private stehen die folgenden beiden Varianten im Vordergrund:

  • Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Bidirektionale Ladestationen

Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrparteiengebäuden

  • Gefördert wird die vollständige Basisinfrastruktur bis zur Ladestation (in Anlehnung an Ausbaustufe C1 «Power to Parking» des SIA-Merkblatts 2060, Stand 2020).
  • Bis zu einer Anzahl von 15 Parkplätzen gibt es pauschal 500 Franken pro Parkplatz, ab dem 16. Parkplatz erhält man 300 Franken pro zusätzlichen Parkplatz.
  • Pro Parkierungsanlage ist nur ein Gesuch zulässig (nachträgliche Erweiterungsanträge sind nicht zulässig).
  • Der Einsatz eines lokalen Lastmanagementsystems (ab zwei mit Strom erschlossenen Parkplätzen) inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe muss vorgesehen sein.
  • Pflicht: Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen.

Bidirektionale Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein- und Mehrparteiengebäuden

Diese können den Strom ins Netz zurückspeisen und ermöglichen es, das Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Der Einbau solcher Ladestationen wird sowohl in bestehenden als auch in neu gebauten Häusern oder deren Aussenraum gefördert.

  • Es wird der Pauschalbeitrag von 2'000 Franken pro bidirektionale Ladestation ausgezahlt.
  • Pro Parkierungsanlage sind mehrere Gesuche möglich, jedoch aber nur eines pro Parkfeld. Erweiterungsanträge sind zulässig.
  • Ladestation(en) sowie das Lastmanagementsystem müssen eine Open Charge Point Protocol-Schnittstelle zur Einbindung in ein externes System aufweisen.

AC-Ladestationen für öffentlich zugängliche Anwohnerparkplätze (z.B. in blauen Zonen)

  • Gefördert werden AC-Ladestationen bis 22 kW.
  • Der Einsatz eines lokalen Lastmanagementsystems (ab zwei mit Strom erschlossenen Parkplätzen) inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe muss vorgesehen werden.
  • Für die Förderung ist eine konzeptuelle Planung notwendig.

Für Unternehmen

Auch die Basisinfrastruktur von Flottenparkplätzen in Unternehmen wird gefördert.

Basisinfrastruktur für Ladestationen auf Parkplätzen von Flotten in Unternehmen

  • Gefördert wird die Basisinfrastruktur (in Anlehnung an Ausbaustufe C1 gemäss SIA Merkblatt 2060, Stand 2020).
  • Der Einsatz eines lokalen Lastmanagementsystems (ab zwei mit Strom erschlossenen Parkplätzen) inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe muss vorgesehen sein.
  • Parkplätze müssen von Flottenfahrzeugen genutzt werden.
  • Parkplätze für Mitarbeiterfahrzeuge sind ausgeschlossen.
  • Es ist nur ein Gesuch pro Betriebstätte zulässig (nachträgliche Erweiterungsanträge sind nicht zulässig).

Der Kanton Zürich sieht zudem vor drei bis vier Pilotanlagen für Wasserstofftankstellen an güterverkehrsintensiven Standorten zu unterstützen. Die dazugehörigen Bedingungen wurden Mitte Dezember 2023 veröffentlicht.

Wie müssen Sie vorgehen?

Sie wollen Ihren Parkplatz mit einer Basisinfrastruktur ausrüsten? Und/oder mit einer bidirektionalen Ladestation? Dann informieren Sie sich jetzt unter zh.ch/ladeinfrastruktur über das Vorgehen und die allgemeinen Förderbedingungen.

Auf der Webseite finden Sie auch den Zugang zum Online-Portal «Gebäudeprogramm», wo Sie Ihr Gesuch digital einreichen können. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung für Sie einreichen. Oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert.

(Stand Ende April 2023)

Wichtig zu wissen

Bei Förderbeiträgen über 2'000 Franken muss das Fördergesuch vor Baubeginn eingereicht werden und die Förderzusage abgewartet werden. So können Sie sich absichern, dass die Bedingungen erfüllt sind und die Auszahlung erfolgen kann. Wenn die Förderung 2'000 Franken oder weniger beträgt, z.B. bei einer Anlage mit bis zu vier Parkplätzen, schliessen Sie das Projekt erst ab und reichen dann direkt das Auszahlungsgesuch ein.

Wenn Sie Ihren Parkplatz mieten, dann machen Sie Ihre Verwaltung oder Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter auf das Förderprogramm aufmerksam.

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