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Sicher unterwegs mit dem E-Trottinett

Kleine Fahrzeuge für kleine Strecken – das ist die Idee hinter dem E-Trottinett. Ob für den Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Bahnhof oder in den Ferien:

E-Scooter sind praktisch, schnell und unkompliziert. Kein Wunder also, dass sie in der Schweiz immer beliebter
werden. Doch mit der steigenden Nutzung nehmen auch die Unfallzahlen stark zu – von 98 im Jahr 2019 auf über 700 im Jahr 2023. Der TCS ruft deshalb zu einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang auf.

Risiken bei Regelverstössen
Wer gegen Vorschriften verstösst – etwa durch Fahren auf dem Trottoir oder mit ungeeignetem Fahrzeug – riskiert Bussen, Fahrzeugbeschlagnahmung und  im schlimmsten Fall Unfälle mit schweren Folgen.

Unsere Tipps – kurz & knapp

  • Ab welchem Alter erlaubt? Ab 14 Jahren mit Führerausweis Kategorie M oder G, ab 16 Jahren prüfungsfrei
  • Wie schnell darf man fahren? Maximal 20 km/h
  • Wo darf man fahren? Auf Velowegen oder der Fahrbahn – nicht auf dem Trottoir oder in Fussgängerzonen
  • Ist Licht Pflicht? Ja – vorne und hinten, auch tagsüber
  • Helmpflicht? Nein – aber der TCS empfiehlt dringend das Tragen eines Helms
  • Darf man zu zweit fahren? Trotz Platz ist das Fahren zu zweit auf E-Trottis in der Schweiz verboten und wird gebüsst. (Nur wenn das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist, darf zu zweit gefahren werden. Nur sehr wenige Geräte sind in der Schweiz für zwei Personen zugelassen. 
  • Darf mein Kind mit dem E-Trotti zur Schule? Fahren auf öffentlichen Strassen ist unter 14 Jahren verboten, von 14–16 Jahren nur mit M-Führerschein erlaubt.

Fazit
E-Trottinetts bieten Freiheit auf zwei Rädern – aber nur, wenn man sich an die Regeln hält.

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Elektro-Scooter: Gesetze und Vorschriften in Europa

Den Elektro-Scooter mit in die Ferien nehmen nach Italien? Vorsicht, die Regeln und Vorschriften für Elektro-Trottinetts unterscheiden sich je nach Land.

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