Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung

Sie befinden sich derzeit im Bereich der
Sektion wählen
Bern
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
beider Basel
Bern
Biel/Bienne-Seeland
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura – Berner Jura
Neuenburg
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen – AI
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Waldstätte – Luzern NW/OW
Wallis
Zug
Zürich
 

Zukunft Bahnhof Bern

Mit der Erweiterung des Bahnhofs Bern sind diverse Verkehrsmassnahmen vorgesehen, welche bis 2027 realisiert werden sollen. Damit der öffentliche Verkehr weiterhin flüssig zirkuliert, reduziert die Stadt Bern den motorisierten Individualverkehr auf der Achse Inselplatz-Bubenbergplatz-Bahnhofplatz-Bollwerk um rund 60 Prozent. Im Hinblick auf die neue Verkehrsführung wurde diesen Frühling die Überbauungsordnung (UeO) dazu öffentlich aufgelegt und die damit verbundenen Verkehrsmassnahmen publiziert.

Diverse Restriktionen für den Verkehr

Die UeO sowie die flankierenden Massnahmen beabsichtigten, den motorisierten Verkehr zukünftig auf die innere oder äussere Umleitungsroute (das heisst Stadtbachstrasse - kleine Westtangente bzw. Bremgartenstrasse) umzulenken. Konkret heisst das: Vom Inselplatz stadteinwärts soll ein zwingendes Rechtsabbiegen in die Belpstrasse sowie ein Linksabbiegeverbot in die Schanzenstrasse entstehen.

Umgekehrt am Bubenbergplatz: Dort gilt ein Rechtsabbiegeverbot auf die Schanzenstrasse. Apropos Schanzen-strasse: Die Schanzenstrasse kann wegen diversen Abbiegeverboten stadtauswärts von der Laupenstrasse und vom Bubenbergplatz herkommend nicht mehr befahren werden. Und stadteinwärts bleibt die Schanzenstrasse während den Hauptverkehrszeiten für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Gleichzeitig gilt ein Linksabbiegeverbot in Richtung Bubenbergplatz/Bahnhof. Auf der nördlichen Seite des Bahnhofs, bei der Schützenmattstrasse, gilt ein Linksabbiegeverbot auf die Neubrückstrasse (Schützenmatt-viadukt).

Tempo 30 rund um den Bahnhof

Generell soll auf der Laupenstrasse (zwischen Belpstrasse bis Bubenbergplatz), Stadtbachstrasse, Hodlerstrasse (ab Nr. 22 bis Bollwerk), Schützenmattstrasse (Bollwerk bis Neubrückstrasse), Neubrückstrasse (Henkerbrünnli bis Bollwerk) und der Schanzenstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden.

Die Botschaft ist klar: Der motorisierte Verkehr soll zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs auf die umliegenden Strassen verlagert werden. Der TCS erachtet dies für den Langsam- und den öffentlichen Verkehr zwar als sinnvoll – für den motorisierten Verkehr allerdings weder angemessen noch zielführend.

Auf den umliegenden Strassen muss durch die Verkehrsmassnahmen zukünftig mit erheblichem Mehrverkehr und einem Engpass am Eigerplatz gerechnet werden. Der TCS wird sich, wo sinnvoll, entsprechend dagegen einsetzen. Übersicht städtische Bau- und Verkehrsmassnahmen ZBB. Grün dargestellt sind die SBB-Publikums-anlagen (bestehend und neu),

© Qturn / Quelle: bern.ch
© Qturn / Quelle: bern.ch
© Qturn / Quelle: bern.ch
Share Funktionen:
durckenE-MailFacebookTwitter
Newsletter
Social Media
FacebookInstagramTwitterLinkedInYouTube
Touring Magazin
Touring Magazin
Apps
Jubiläen
75 Jahre TCS Camping
50 Jahre Reifentests
40 Jahre Firmenkarte
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.