Seit dem 1. Juli 2025 gelten für E-Bikes neue Zusatzsignale. Je nachdem ist für schnelle Elektrovelos und schwere Cargo-Bikes das Fahren auf Radwegen zwingend vorgeschrieben, freiwillig erlaubt oder verboten.
Wer mit einem E-Bike unterwegs ist, dem ist die Unterscheidung zwischen langsamen und schnellen Gefährten bereits bekannt. Seit dem 1. Juli 2025 zeigen neue Zusatzsignale auf Rad- und Fusswegen an, welche Zweiräder sie befahren dürfen.
Grundsätzlich betrifft das Fahrrad-Signal immer alle Kategorien von Velos und E-Bikes, zum Beispiel bei Radwegen oder wenn auf Fusswegen Velos gestattet sind. Ist ein Zusatzsignal «Motorfahrrad» vorhanden, so gilt dieses für Fahrerinnen und Fahrer von schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h und von schweren Cargo-Bikes bis 450 kg.
Und sowieso gilt: Wo man sich eine Verkehrsfläche teilt, sei dies mit langsamen und schnellen E-Bikes, zu Fuss oder im Auto, ist es besonders wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen.