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Neue Regeln im Veloschilderwald

Seit dem 1. Juli 2025 gelten für E-Bikes neue Zusatzsignale. Je nachdem ist für schnelle Elektrovelos und schwere Cargo-Bikes das Fahren auf Radwegen zwingend vorgeschrieben, freiwillig erlaubt oder verboten.

03. Juli 2025
Veloschilderwald
Beim Helvetiaplatz in Bern wurde bereits ein neues Zusatzsignal für Motorfahrräder montiert.

Wer mit einem E-Bike unterwegs ist, dem ist die Unterscheidung zwischen langsamen und schnellen Gefährten bereits bekannt. Seit dem 1. Juli 2025 zeigen neue Zusatzsignale auf Rad- und Fusswegen an, welche Zweiräder sie befahren dürfen.

Grundsätzlich betrifft das Fahrrad-Signal immer alle Kategorien von Velos und E-Bikes, zum Beispiel bei Radwegen oder wenn auf Fusswegen Velos gestattet sind. Ist ein Zusatzsignal «Motorfahrrad» vorhanden, so gilt dieses für Fahrerinnen und Fahrer von schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h und von schweren Cargo-Bikes bis 450 kg.

  • Beim Zusatzsignal «Motorfahrrad freiwillig» (unten im Bild links) darf man schnelle E-Bikes und schwere Cargo-Bikes nach eigener Vorliebe entweder auf der Strasse oder auf dem Radweg fahren.
  • Lautet das Zusatzsignal «Motorfahrrad verboten» (Mitte), ist die Durchfahrt für schnelle E-Bikes und schwere Cargo-Bikes verboten. Dies gilt auch bei ausgeschaltetem Motor. In Bern ist das neu auf dem Trottoir der Thunstrasse vom Helvetiaplatz her kommend der Fall.
  • Beim Verbotsschild für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (rechts) lohnt es sich, nach dem neuen Zusatzschild «E-Bike gestattet» Ausschau zu halten. Ist ein solches vorhanden, sind auch schnelle Elektrovelos und schwere Cargo-Bikes erlaubt.

Und sowieso gilt: Wo man sich eine Verkehrsfläche teilt, sei dies mit langsamen und schnellen E-Bikes, zu Fuss oder im Auto, ist es besonders wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Neue Radweg-Signale seit dem 1. Juli 2025: Motorfahrräder freiwillig und verboten
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