Fahrassistenzsysteme dienen der Verkehrssicherheit und sind aus modernen Autos nicht mehr wegzudenken. Seit dem 1. Juli 2025 gehören sie zum festen Bestandteil der Fahrausbildung und Fahrprüfung. Neulenkerinnen und Neulenker sollen sie nicht nur kennen, sondern auch korrekt bedienen und deren Grenzen einschätzen können.
Spurhalteassistent, Notbremsassistent, Abstandsregeltempomat und mehr: Heute sind Autohersteller gesetzlich verpflichtet, in Neufahrzeugen immer mehr Fahrassistenzsysteme einzubauen. Zuletzt hinzugekommen sind unter anderem die Rückfahrkamera und die Einparkhilfe.
Die vielen Assistenzsysteme machen das Autofahren sicherer und können im Ernstfall Leben retten. Aber nur, wenn sie richtig verstanden und eingesetzt werden. Deshalb gehören sie neu zum obligatorischen Teil der Fahrausbildung und Fahrprüfung.
Zum Lehrplan der Theorieprüfung gehört die Unterscheidung zwischen informierenden und warnenden Systemen (z.B. die Verkehrszeichenerkennung), kontinuierlich unterstützenden Systemen (wie etwa der Abstandsregeltempomat) sowie temporär eingreifenden Systemen (u.a. der Notbremsassistent).
In der praktischen Ausbildung werden drei wichtige Kompetenzen vermittelt:
Die Einführung von Fahrerassistenzsystemen in die Fahrausbildung trägt dem technologischen Fortschritt Rechnung, ohne die menschliche Verantwortung aus den Augen zu verlieren. Denn auch in der Zukunft gilt: Nicht das Auto fährt, sondern der Mensch. Wer die Technik versteht, kann sie sinnvoll nutzen. Und genau das will die neue Regelung sicherstellen.