Der TCS setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung der Strasseninfrastruktur langfristig gesichert wird. Dafür müssen alle Verkehrsteilnehmer ihren gerechten Beitrag leisten – in Zukunft auch die Elektromobilität. Allerdings darf die Steuer nicht zu Mehreinnahmen führen, sondern nur wegfallende Einnahmen kompensieren. Ausserdem darf sie die Entwicklung der Elektromobilität nicht ausbremsen und muss lenker-freundlich ausgestaltet sein. Der Datenschutz muss gewährleistet sein – eine permanente Lokalisierung der Lenker gilt es zu vermeiden.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung über die künftige Besteuerung von Elektrofahrzeugen eröffnet und dabei zwei Varianten vorgelegt. Der TCS wird diese eingehend prüfen und sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert dazu äussern.
Die Finanzierung der Schweizer Strasseninfrastruktur durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist in der Verfassung verankert und hat sich in den letzten Jahren bewährt. Er sichert nicht nur die Instandhaltung und Weiterentwicklung der Schweizer Nationalstrassen, sondern leistet auch substanzielle und klar geregelte Beiträge an die Kantone und Agglomerationsprogramme.
Der TCS teilt die Auffassung des Bundesrates, dass sich in Zukunft alle Motorfahrzeugfahrer an den Infrastrukturkosten beteiligen müssen, unabhängig davon, ob sie mit einem Elektroantrieb oder einem Verbrenner unterwegs sind. Diese Neuaufteilung darf aber beim Bund nicht zu Mehreinnahmen führen, sondern nur den Wegfall des Mineralölsteuerzuschlages und der Mineralölsteuer kompensieren, die von E-Autos nicht bezahlt werden. Für den TCS ist es schliesslich entscheidend, dass der Verteilschlüssel des NAF auch mit der neuen Abgabe nicht angetastet wird.
Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist eine zentrale Entwicklung für die Dekarbonisierung des Verkehrs und das Erreichen der ambitionierten Klimaziele. Damit diese Entwicklung nicht gebremst wird, muss die Abgabe für Elektrofahrzeuge mit Bedacht, zum Beispiel unter Berücksichtigung gewisser Schwellenwerte, eingeführt werden.
Nur wenn die Abgabe möglichst einfach ausgestaltet, transparent und für die Bevölkerung nachvollziehbar ist, stösst sie auf Akzeptanz. Zur detaillierten Umsetzung nimmt der TCS in der Vernehmlassungsantwort Stellung. Eine genügend lange Übergangsfrist ist ausserdem unumgänglich, damit sich Betreiber von Ladestationen, die Strombranche und die E-Autofahrer auf die neue Abgabe einstellen können. Eine ausreichende Frist ist auch sinnvoll, um die Ziele der Roadmap Elektromobilität zu erreichen. Die technische Umsetzung darf aber keinesfalls dazu führen, dass eine permanente Lokalisierung von Autofahrern möglich wäre. Dies wäre ein eklatanter Eingriff in die Privatsphäre.
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