- Reisedokumente müssen mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
- Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
- Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Demokratische Republik Kongo), Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.
Zuständige Behörden
Landeswährung (CFP Franc – XPF) und Fremdwährungen: Beträge über 10.000 EUR oder Gegenwert müssen bei der Ankunft angemeldet werden.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Direction de l'Agriculture, de la Foret et de l'Environnement, BP 180 - 98845, Nouméa. Tel.: 687 232430.
1. Haustiere müssen über Tontouta (NOU) einreisen.
2. Die Einfuhr von Haustieren ist aus Australien, Belgien, Frankreich, Französisch-Polynesien, Deutschland, Schweden, der Schweiz, Wallis und Futuna und Vanuatu erlaubt. Eine Meldebescheinigung ist erforderlich. Es muss zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
3. Die folgenden Hunderassen dürfen nicht einreisen:
- Pitbull Terrier, Tosa Mastiff, American Staffordshire Terrier und Rottweiler.
Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss auf Englisch oder Französisch sein.
Es ist eine Einfuhrgenehmigung des Veterinärinspektionsdienstes der Abteilung für Lebensmittel und Pflanzenschutz des Veterinäramts erforderlich.
Katzen müssen:
- zweimal gegen innere und äussere Parasiten behandelt, einmal höchstens 30 Tage vor der Ankunft und das zweite Mal höchstens 4 Tage vor der Ankunft.
- mindestens 14 Tage und höchstens 1 Jahr vor der Einreise gegen Schnupfen, infektiöse Panleukopenie und Chlamydien geimpft sein. Die Impfung muss noch mindestens 30 Tage nach der Einreise gültig sein.
Hunde müssen:
- zweimal gegen innere und äussere Parasiten behandelt werden, einmal höchstens 30 Tage vor der Ankunft und das zweite Mal höchstens 4 Tage vor der Ankunft; und
- mindestens 14 Tage und höchstens 12 Monate vor der Ankunft gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft.
1. Haustiere unterliegen bei der Ankunft einer Quarantäne von maximal 10 Tagen.
2. Eine Reservierung für die Quarantäne ist erforderlich.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.