Während man im Schritttempo auf der Überholspur fährt, kommen die Fahrzeuge auf dem rechten Streifen normal voran. Aber ist es erlaubt, an der langsam fahrenden Kolonne vorbeizufahren? Antworten zu den verschiedenen Situationen, die das Vorbeifahren erlauben.
Überholen bedeutet, dass Sie vor dem Fahrzeug, das Sie überholen, den Fahrstreifen wechseln, obschon Sie sich hinter ihm befanden. Vorbeifahren bedeutet, dass man auf seinem eigenen Streifen weiterfährt.
Regelmässig geschieht es, dass sich der Verkehr auf dem Überholstreifen verlangsamt (Handorgel-Effekt), während man auf dem rechten Fahrstreifen normal fährt. In einer solchen Situation ist es erlaubt - ohne zu beschleunigen - rechts vorzufahren.
Die Kolonne der blauen Autos kann beispielsweise an der gelben und grauen Kolonne vorbeifahren. Die gelbe Kolonne kann an der grauen Kolonne vorbeifahren.
Auf Einspurstrecken darf, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind, rechts vorbeigefahren werden (Art. 36 VRV).
Das gelbe Auto darf zum Beispiel am blauen Auto vorbeifahren.
Auf dem Beschleunigungsstreifen von Autobahneinfahrten darf bis zum Ende der Doppellinien-Markierung rechts vorbeigefahren werden.
Das blaue Auto darf bis zum Ende der grün schraffierten Fläche am gelben Auto vorbeifahren. Fehlt die Doppellinie (Fläche nach der grünen Schraffierung), darf nicht mehr vorbeigefahren werden
Auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten darf rechts vorbeigefahren werden (Art. 36 VRV).
Das blaue Auto darf auf dem Verzögerungsstreifen (grün schraffiert) am gelben Auto vorbeifahren.
Rechts überholen ist und bleibt wohl auch verboten. Wird also die Spur gewechselt, handelt es sich nicht mehr um vorbeifahren, sondern um überholen.
Das blaue Auto überholt eindeutig rechts, was verboten ist.