Entdecken Sie die hauptsächlichen Verkehrsregeln in diesen Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit, die immer häufiger werden.
Eine Begegnungszone umfasst Strassenabschnitte in Wohn- oder Geschäftsvierteln, wo die Fussgänger auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt sind. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Die Geschwindigkeit ist auf maximal 20 km/h beschränkt. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
In einer Tempo-20-Zone haben Fussgänger Vortritt. Sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.
Eine Tempo-30-Zone umfasst Strassen, auf denen die Aktivitäten der Anwohner wichtiger sind, als die Verkehrsleistung. Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen daran erinnern, dass die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt.
Fahrzeuge von rechts haben Vortritt.
In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Sie haben aber keinen Vortritt.
Vorsicht: Kinder könnten auf der Strasse spielen. Sie sollten aber nicht den Verkehr stören.
Nach dem Ende der Tempo-30-Zone gilt wieder die Limite «Generell 50 km/h». Vortritt beachten.
Das Auto, der Velofahrer oder der Fussgänger?