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Tempo-20- und Tempo-30-Zonen

Wie verhält man sich in einer Tempo-20- oder Tempo-30-Zone? Wer hat Vortritt?

Entdecken Sie die hauptsächlichen Verkehrsregeln in diesen Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit, die immer häufiger werden.

Begegnungszone oder Tempo-20-Zone

Begegnungszone oder Tempo-20-Zone

Eine Begegnungszone umfasst Strassen in Wohn- oder Geschäftsvierteln, wo die Fussgänger auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt sind. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Begegnungszone oder Tempo-20-Zone

Die Geschwindigkeit ist auf maximal 20 km/h beschränkt. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Begegnungszone oder Tempo-20-Zone

In einer Tempo-20-Zone haben Fussgänger Vortritt. Sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.

Tempo-30-Zone

Tempo-30-Zone

Eine Tempo-30-Zone umfasst Strassen, auf denen die Aktivitäten der Anwohner wichtiger sind, als die Verkehrsleistung. Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen daran erinnern, dass die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt.

Tempo-30-Zone

Es gilt der Rechtsvortritt, aber es gibt Ausnahmen bei Signalen wie «Kein Vortritt» und «Stop», bei Kreisverkehr oder geregelten Kreuzungen.

Tempo-30-Zone

In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Sie haben aber keinen Vortritt. In bestimmten Situationen werden Fussgängerstreifen jedoch beibehalten, und Fussgänger sind dann verpflichtet, diese zu benutzen.

Tempo-30-Zone

Fahren Sie mit Vorsicht, da zum Beispiel Kinder jederzeit auftauchen können.

Tempo-30-Zone

Nach dem Ende der Tempo-30-Zone gilt wieder die Limite «Generell 50 km/h». Vortritt beachten.

Frage: Wer hat in dieser Tempo-20-Zone Vortritt?

vortritt 20-er zonezoom
Die richtige Antwort: Der Fussgänger

Das Auto, der Velofahrer oder der Fussgänger?

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Telefon +41 58 827 23 90
Fax +41 58 827 51 24
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