Parkieren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn dies Signale oder Markierungen ausdrücklich zulassen. Ist dies nicht der Fall, droht den Falschparkern eine Busse zwischen 40 und 120 Franken. Sie können die Falschparker bei der Polizei anzeigen. Bei künftigen Veranstaltungen können Sie vorgängig mit dem Organisator oder der Bewilligungsbehörde für die Veranstalter das Gespräch suchen. In aller Regel erhalten die Veranstalter eines Grossanlasses die Bewilligung nur, wenn sie ein schlüssiges Parkplatzkonzept vorweisen können.
Falls die Festivalbesucher es praktischer finden, ihr Auto auf Ihren Privatparkplatz zu stellen, dürfen Sie das Auto zwar abschleppen lassen. Allerdings müssen Sie die Abschleppkosten zumindest vorschiessen. Sie können versuchen, diese Abschleppkosten vom fehlbaren Autofahrer zurückzuerhalten. Wenn dieser nicht einlenkt, bleibt Ihnen der Gang zum Gericht – wobei es Ihnen überlassen ist zu entscheiden, ob sich dieser Aufwand lohnt.
Keine gute Idee ist es übrigens, das fremde Auto zu blockieren um den heimkehrenden Festivalbesucher am Wegfahren zu hindern: Sie würden sich damit strafbar machen, da es sich dabei um eine Nötigung handelt.
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