Nein. Sie darf zwar ein Leicht-Motorfahrrad fahren, da dies ab 14 Jahren erlaubt ist. Für das Führen eines Leicht-Motorfahrrades braucht man grundsätzlich keinen Führerausweis. Vor Erreichen des 16. Altersjahres benötigt Ihre Tochter jedoch zum Führen eines Leicht-Motorfahrrades einen Führerausweis der Kategorie M. Diesen kann sie, solange sie noch nicht volljährig ist, nur mit Ihrer Zustimmung erwerben. Abgesehen davon ist für das Führen eines Leicht-Motorfahrrades weder ein Fahrzeugausweis noch ein Kontrollschild nötig.
Ihre 14-jährige Tochter darf mit einem Führerausweis der Kategorie M ebenfalls ein Motorfahrrad fahren. Auch für diesen Führerausweis braucht sie Ihre Zustimmung. Ein Motorfahrrad ist zum Verkehr dann zugelassen, wenn es über einen entsprechenden Fahrzeugausweis, dem darin genannten Kontrollschild und einer gültigen Versicherungsvignette versehen ist.
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