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Die 2-Phasen-Ausbildung in der Schweiz einfach erklärt

Alles zum obligatorischen WAB-Kurs nach der Autoprüfung – mit Infos zu Ablauf, Fristen, Dauer und Kosten.

Was ist die 2-Phasen-Ausbildung?

Die 2-Phasen-Ausbildung ist Teil der Führerausbildung in der Schweiz. Nach bestandener Fahrprüfung erhältst du zunächst einen Führerausweis auf Probe und musst während dieser Zeit den obligatorischen WAB-Kurs absolvieren.

Im Kurs trainierst du unter professioneller Anleitung wichtige Fahrsituationen – zum Beispiel Notbremsungen, das Verhalten bei rutschiger Fahrbahn oder das richtige Reagieren in kritischen Verkehrssituationen. Der WAB-Kurs wird deshalb oft auch als Schleuderkurs für Neulenker bezeichnet.

Der praxisorientierte Kurs bildet die zweite Phase der Fahrausbildung und dauert seit 2020 einen Tag. Er wird in Gruppen mit maximal 12 Teilnehmenden durchgeführt und kostet je nach Anbieter meist zwischen CHF 300 und CHF 400.

Wie läuft der WAB-Kurs ab?

Der WAB-Kurs dauert in der Regel einen Tag (rund 8 Stunden) und findet in Gruppen statt. Während des Kurstags wechseln sich praktische Fahrübungen mit kurzen Theorie- und Reflexionsphasen ab.

Typischer Ablauf eines Kurstags:

  • Begrüssung und Einführung in den Kurstag
  • praktische Fahrübungen auf der Trainingsanlage
  • Diskussionen und Reflexion des eigenen Fahrverhaltens
  • Analyse typischer Gefahrensituationen im Strassenverkehr
  • gemeinsamer Austausch mit anderen Teilnehmenden

Die Kombination aus praktischen Übungen und Gruppenreflexion soll helfen, das eigene Verhalten im Strassenverkehr bewusster wahrzunehmen.

Was lernt man im WAB-Kurs?

Im WAB-Kurs werden verschiedene Fahrsituationen trainiert, die im Alltag auftreten können. Ziel ist es, das eigene Fahrzeug besser zu kontrollieren und Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Zu den typischen Übungen gehören unter anderem:

  • Notbremsungen
  • richtiges Verhalten in Kurven
  • Einschätzen von Geschwindigkeit und Abstand
  • Fahrzeugkontrolle bei schwierigen Strassenverhältnissen
  • Analyse typischer Verkehrssituationen

Was kostet ein WAB-Kurs in der Schweiz?

Je nach Anbieter kostet der WAB-Kurs meist zwischen CHF 300 und CHF 400. Beim TCS kostet der "Schleuderkurs" CHF 370. Als U26-TCS-Mitglied sparst du CHF 100 und zahlst nur CHF 270. Im Preis enthalten sind der 1-tägige Kurs (8 Stunden), ein Mittagessen inkl. Getränk, erfahrene Instruktor:innen und moderne Übungsflächen an 6 Standorten in der Schweiz.

Der WAB-Kurs als Video

Im folgenden Video erhältst du einen Einblick in einen typischen Kurstag und siehst, welche Übungen während des WAB-Kurses durchgeführt werden.

WAB-Kurs Preise und Termine

Den obligatorischen WAB-Kurs kannst du in verschiedenen Fahrtrainingszentren des TCS in der Schweiz absolvieren. Sieh dir jetzt die Termine an.

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Häufige Fragen zur 2-Phasen-Ausbildung

Buchung
Wo kann ich den WAB machen?

An folgenden Standorten in der Schweiz bieten wir aktuell WAB Kurse an:
Ambrì
Cossonay VD
Derendingen SO
Emmen LU
Erstfeld UR
Frick AG
Hinwil ZH - Betzholz
Lignières NE
Meyrin GE - Plantin
Niederstocken BE - Stockental

Was kostet der WAB-Kurs?

Die Kosten für den obligatorischen WAB-Kurs (2-Phasen-Kurs) liegen in der Schweiz in der Regel zwischen rund CHF 300 und CHF 400, je nach Anbieter, Standort und Kurstag.

Beim TCS ist der WAB-Kurs ab etwa CHF 370 für Nicht-Mitglieder erhältlich. TCS-Mitglieder profitieren von zusätzlichen Preisvorteilen – insbesondere Mitglieder unter 26 Jahren, die bis zu CHF 100 Rabatt auf den Kurspreis erhalten können.

Tipp: Die Preise können je nach Standort oder Kurstag (z. B. Wochenende) leicht variieren. Es lohnt sich deshalb, die aktuellen Termine und Preise vor der Anmeldung zu prüfen.

Bis wann muss ich den WAB-Kurs absolvieren?

Du musst den WAB-Kurs innert zwölf Monaten nach deiner bestandenen praktischen Fahrprüfung besuchen.

Muss ich nur einen Kurs absolvieren und wie lange dauert er?

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 musst du als Neulenker nur noch einen Kurstag absolvieren. Der Kurs dauert ca. 8 Stunden und du findest die Start- und Endzeit auf unserer Webseite.

Wie melde ich mich für den Kurs an?

Die Anmeldung erfolgt einfach online über die TCS Website. Wählen Sie Ihren gewünschten Standort und Termin aus und buchen Sie den Kurs direkt über das Buchungssystem.

Kann ich den WAB-Kurs auch ohne Mitgliedschaft besuchen?

Ja. Der Kurs kann auch ohne Mitgliedschaft besucht werden. Du profitierst jedoch nicht von dem Mitgliederrabatt.

Kursdauer und Ablauf
Ich habe kein eigenes Auto. Was kann ich tun?

Wenn du kein eigenes Auto hast, kannst du für CHF 110 ein Fahrzeug von uns mieten. Wir vermieten Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe. Bitte melde dich hierzu online für den Kurs an und notiere im Bemerkungsfeld, dass du ein Fahrzeug von uns mieten möchtest. Wir prüfen anschliessend die Verfügbarkeit und werden wieder auf dich zukommen.

Darf ich eine Begleitperson mitnehmen oder das Fahrzeug mit jemand anderem teilen?

Das Fahren in Doppelbesatzung ist während des Kurses nicht erlaubt. Jeder Kursteilnehmer braucht demnach ein separates, eigenes Auto. Auch bitten wir dich, keine Begleitpersonen mitzubringen, die während des Kurses keine aktive Rolle spielen. Der Kurs ist alleine zu absolvieren.

Wie lange dauert der WAB-Kurs?

Der WAB-Kurs dauert einen Tag und umfasst rund acht Stunden. Während des Kurstags wechseln sich praktische Fahrübungen mit kurzen Theorie- und Reflexionsphasen ab.

Muss ich mein eigenes Auto mitbringen?

Ja, du benötigst ein eigenes Auto für den WAB-Kurs. Wer jedoch keines hat, kann für CHF 110 ein Fahrzeug von uns mieten. Wir vermieten Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe. Bitte melde dich hierzu online für den Kurs an und notiere im Bemerkungsfeld, dass du ein Fahrzeug von uns mieten möchtest. Wir prüfen anschliessend die Verfügbarkeit und werden wieder auf dich zukommen.

Gibt es beim obligatorischen «Schleuderkurs» eine Prüfung?

Beim obligatorischen WAB-Kurs musst du keine Prüfung ablegen. Entscheidend ist, dass du den gesamten Kurstag besuchst. Nach der Teilnahme musst du in der Regel nichts weiter unternehmen: Läuft deine dreijährige Probezeit ohne Verlängerung ab, wird dir anschliessend der unbefristete Führerausweis ausgestellt.

Probezeit
Welche Regeln gelten während der Probezeit?

Während der Probezeit
• gilt für dich Nulltoleranz beim Alkohol – ausgenommen sind Fahrzeuge der Spezialkategorien F, G und M. Ein unzulässiger Alkoholeinfluss liegt vor, wenn du eine Atemalkoholkonzentration von mindestens 0.05 mg/l oder eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0.10 Promille hast. Verstösst du gegen die Alkoholnulltoleranz, gilt das als leichte Widerhandlung – vorausgesetzt, du verletzt dabei keine weiteren Verkehrsregeln;
darfst du keine Begleitperson bei Lernfahrten sein;
• musst du den Weiterausbildungskurs (WAB) besuchen.

Wann muss ich den WAB-Kurs absolvieren?

Grundsätzlich muss der WAB-Kurs innerhalb der ersten 12 Monate nach Bestehen der Führerprüfung absolviert werden. Wer den WAB-Kurs nicht innerhalb der Frist besucht, riskiert eine Busse in der Höhe von 300.- CHF.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 3 Jahre und auf deinem Führerschein siehst du unter der Position 4b das Ablaufdatum.

Wann und wie erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit und nach dem Besuch des WAB-Kurses auf Gesuch hin ausgestellt. Bitte kontaktiere hierzu dein zuständiges kantonales Strassenverkehrsamt.

Pflichten und Konsequenzen
Ich habe meinen WAB-Kurs nicht innerhalb der Probezeit absolviert, was nun?

Bitte vergewissere dich bei deinem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt, dass du den WAB-Kurs nachholen darfst. Für die nachträgliche Absolvierung benötigst du eine Tagesfahrbewilligung, die dir vom zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt ausgestellt werden muss. Bitte beachte, dass du nicht mehr Auto fahren darfst wenn du einen abgelaufenen Führerausweis besitzt.

Darf ich noch Auto fahren, wenn ich den WAB nicht mache?

Ist dein Führerausweis auf Probe bereits abgelaufen, darfst du kein Motorfahrzeug mehr fahren. Du kannst den WAB-Kurs aber nachholen. Dafür musst du dem zuständigen Strassenverkehrsamt die Anmeldebestätigung eines Kursanbieters vorlegen und eine Tagesfahrbewilligung beantragen. Mit dieser darfst du am Kurstag zum Kurs und wieder zurück fahren.

Büsst mich die Polizei auch, wenn ich den WAB objektiv nicht machen konnte?

Wenn du den WAB-Kurs aus objektiven Gründen nicht fristgerecht machen konntest, bleibst du straffrei. Zu den objektiven Gründen gehören:

  • Entzug des Führerausweises
  • Aus- oder Weiterbildung im Ausland
  • fehlende Fahreignung
  • Militärdienst als Durchdiener

Ist es strafbar, den WAB nicht fristgerecht zu absolvieren?

Ja. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) überprüfen, ob du den WAB fristgerecht besucht hast. Hast du die Frist verpasst, kann dir eine Busse von bis zu 300 CHF auferlegt werden. Diese erscheint weder im IVZ noch im Strafregister.

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