Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung

Sie befinden sich derzeit im Bereich der
Sektion wählen
Zürich
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
beider Basel
Bern
Biel/Bienne-Seeland
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura – Berner Jura
Neuenburg
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen – AI
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Waldstätte – Luzern NW/OW
Wallis
Zug
Zürich
Gruppe
wählen
Zürich Stadt
Knonauer Amt
Zürichsee rechtes Ufer
Zürcher Oberland
Winterthur
Zürcher Unterland
Horgen
Limmattal
Camping Club ZH
 

Mobilitätsinitiative jetzt unterschreiben

Eine Umfrage des Forschungsinstitut GfS Bern im Auftrag der NZZ zeigt: Eine klare Mehrheit der Zürcher Bevölkerung lehnt generell Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsachsen ab. Trotzdem prescht die Verwaltung vielerorts vor und schafft schleichend Fakten. Es ist Zeit, die Zürcher Bevölkerung zu befragen.

Die Mobilitätsinitiative fordert, dass im Kanton Zürich auf Hauptstrassen innerorts grundsätzlich weiterhin Tempo 50 gelten soll, so wie dies die eidgenössische Verkehrsregelnverordnung eigentlich vorschreibt. Ausnahmen sollen auf kurzen Strecken möglich sein: etwa in Orts- und Quartierzentren oder vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Spitälern. Die Mobilitätsinitiative ist nicht mit der bereits eingereichten ÖV-Initiative zu verwechseln (siehe Tabelle unten). Die beiden Initiativen ergänzen sich aber. 

Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier

Eine funktionierende, vielfältige und bedürfnisgerechte Mobilität ist ein wichtiger Standortfaktor. Dabei spielen die Reisezeiten eine zentrale Rolle. Trotzdem besteht aktuell die Tendenz, dass lokale Einzelinteressen immer mehr überwiegen und das übergeordnete Strassennetz seiner Funktionalität beraubt wird. Obwohl bundesrechtlich klar anders vorgesehen, machen einige Gemeinden flächendeckendes Tempo 30 auf kantonalen Hauptachsen schleichend zur Regel. Damit mögen Einzelne im Kleinen gewinnen, aber der Kanton als Ganzes verliert. Seine Verkehrsinfrastruktur wird entwertet, auf Kosten des öffentlichen wie auch des Privatverkehrs. 

Tempo 30 auf Hauptachsen...

  • bringt die Strassennetzhierarchie durcheinander. 
  • bringt Schleichverkehr und Umwegverkehr in die Wohnquartiere. 
  • bringt Zeitverluste und Mehrkosten auch für den öffentlichen Verkehr. 
  • wirkt weniger als Flüsterbeläge, bauliche Schallschutzmassnahmen und die sich anbahnende Elektrifizierung des Verkehrs. 
  • ist nur «günstig», wenn man die volkswirtschaftlichen Kosten vernachlässigt. 
  • verteuert Produkte und Dienstleistungen.
  • führt nicht zu einem tieferen Schadstoffausstoss. 
  • verlangsamt den Einsatz von Sanität, Feuerwehr und Polizei. 

Der TCS befürwortet eine ausgewogene Verkehrspolitik. Er setzt sich für ein durchdachtes Gleichgewicht zwischen fliessendem Verkehr auf Hauptachsen, Verkehrssicherheit sowie Lärmberuhigung in Wohnquartieren ein. Zum Schutz unseres bewährten Verkehrssystems legen wir Ihnen deshalb die Unterzeichnung der Mobilitätsinitiative nahe. 

Die beiden Initiativen im Vergleich


ÖV-Initiative

Mobilitätsinitiative

Fokus

Öffentlicher Verkehr
(Individualverkehr nur teilweise betroffen)

Verkehr auf Staatsstrassen
(ÖV nur teilweise betroffen) 

Ziel

Keine künstliche Verlangsamung des öffentlichen Verkehrs. Gemeinden, die diesen ohne gesetzliche Notwendigkeit verlangsamen, tragen die Mehrkosten selber. 

Die Verkehrsregelnverordnung des Bundes soll eingehalten werden (Tempo 50 bzw. Tempo 80). Abweichungen nur, wenn bundesrechtlich zwingend oder über kurze Strecken. 

Stand

Bereits eingereicht

Sammlung läuft


Fokus

ÖV-Initiative

Öffentlicher Verkehr
(Individualverkehr nur teilweise betroffen)

Mobilitätsinitiative

Verkehr auf Staatsstrassen
(ÖV nur teilweise betroffen) 


Ziel

ÖV-Initiative

Keine künstliche Verlangsamung des öffentlichen Verkehrs. Gemeinden, die diesen ohne gesetzliche Notwendigkeit verlangsamen, tragen die Mehrkosten selber. 

Mobilitätsinitiative

Die Verkehrsregelnverordnung des Bundes soll eingehalten werden (Tempo 50 bzw. Tempo 80). Abweichungen nur, wenn bundesrechtlich zwingend oder über kurze Strecken. 


Stand

ÖV-Initiative

Bereits eingereicht

Mobilitätsinitiative

Sammlung läuft

Mobilitätsinitiative in vier Schritten unterschreiben

  1. Initiativbogen herunterladen und ausdrucken: mobilitaetsinitiative-zh.ch
  2. PLZ und politische Gemeinde ausfüllen. Unterschreiben Personen von mehreren politischen Gemeinden, so müssen Sie den Initiativbogen für jede Gemeinde einmal ausdrucken. 
  3. Tabelle auf Unterschriftenbogen ausfüllen. Alle im Kanton Zürich stimmberechtigten Personen dürfen unterschreiben. Es müssen nicht alle Zeilen benutzt werden. 
  4. Unterschriftenbogen bis spätestens am 12. Juni 2023 zurücksenden an: 
    Mobilitätsinitiative c/o SVP Kanton Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf

Initiativtext der Mobilitätsinitiative

Das Strassennetz wird wie folgt geändert: 

Geschwindigkeitsverordnungen § 27a.

  1. Der Kanton ist zuständig für Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit ist ausgeschlossen. 
  2. Auf diesen Strassen wird die bundesrechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nur in Ausnahmefällen über kurze Strecken herabgesetzt. 

Text: Marc Bourgeois, Präsident TCS Gruppe Zürich Stadt, Kantonsrat FDP (Liste 3, Stadt Zürich 7+8)

Generell Tempo 30
 

Mobilitätsinitiative

Alle Informationen zur Mobilitätsinitiative und den Initiativbogen zum herunterladen finden Sie direkt hier:

Mobilitätsinitiative
Share Funktionen:
durckenE-MailFacebookTwitter
Newsletter
Social Media
FacebookInstagramTwitterLinkedInYouTube
Touring Magazin
Touring Magazin
Apps
Jubiläen
75 Jahre TCS Camping
50 Jahre Reifentests
40 Jahre Firmenkarte
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.