Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung

Sie befinden sich derzeit im Bereich der
Sektion wählen
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
beider Basel
Bern
Biel/Bienne-Seeland
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura – Berner Jura
Neuenburg
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen – AI
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Waldstätte – Luzern NW/OW
Wallis
Zug
Zürich
 

Medienmitteilung

TCS gewinnt ein weiteres Rechtsmittelverfahren zu Tempo 30 in der Stadt St. Gallen

30. Juni 2025

Medienmitteilung der TCS Sektion St. Gallen - Appenzell I.Rh. zum Entscheid des Verwaltungsgerichts
des Kantons St. Gallen vom 22. April 2025 zu Tempo 30 auf der Kornhausstrasse in der Stadt
St. Gallen
__________________________________________________________________________________________________
System FLOZ auf der Kornhausstrasse geplant

Der St. Galler Stadtrat plante mit Beschluss vom 16. Juni 2022 auf der Kornhausstrasse vor dem Einkaufszentrum Neumarkt in St. Gallen (Abschnitt St. Leonhard-Strasse bis Teufenerstrasse) die versuchsweise Einführung des Verkehrsregimes «FLOZ» («fussgängerstreifenlose Ortszentren» oder auch «flächiges Queren in Ortszentren»). FLOZ hätte es den Fussgängerinnen und Fussgängern ermöglicht, die Kornhaustrasse zwischen der St. Leonhard-Strasse und der Teufener Strasse an jeder beliebigen Stelle und nicht mehr auf den dafür bisher vorgesehenen Fussgängerstreifen zu überqueren. Nach der Absicht des Stadtrats hätte die Querung der Fahrbahn auf diesem so zentralen Strassenabschnitt nach dem «Koexistenzprinzip» erfolgen soll, d.h. unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.

Das flächige anstelle des gebündelten Querens bei Fussgängerstreifen als wesentlicher Aspekt dieses Verkehrsregimes setzt voraus, dass auf das Anbringen von Fussgängerstreifen verzichtet wird. Es war deshalb vorgesehen, den Fussgängerstreifen auf der Höhe der Vadianstrasse
aufzuheben. Weil gemäss der Stadt St. Gallen durch FLOZ die Verkehrssicherheit gefährdet gewesen wäre, verfügte sie auf der Kornhausstrasse eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Der TCS erhob gegen diese
Verkehrsanordnung Rekurs. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen wies diesen zunächst ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hiess die dagegen vom TCS erhobene Beschwerde nun aber gut und hob die Verkehrsanordnung auf. Damit wird auch FLOZ nicht realisiert.

Verwaltungsgericht entscheidet gegen FLOZ

Das Verwaltungsgericht argumentierte in seinem Entscheid vom 22. April 2025, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des Fussgängerstreifens auf der Höhe der Vadianstrasse seien vorliegend nicht erfüllt. Damit entfielen sowohl die Grundlagen für das Verkehrsregime FLOZ als auch für die Temporeduktion auf 30.

Der TCS erachtet es als sinnlos, Verkehrsregime zu testen bzw. einzuführen, welche zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen, welcher dann wiederum durch eine Temporeduktion begegnet werden muss. Er begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts und sieht sich in seiner langjährigen Forderung erneut bestätigt, Tempo 30 grundsätzlich nur auf siedlungsorientierten Strassen zuzulassen, nicht aber auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten. Nur auf diese Weise wird die Strassenhierarchie gewahrt und kann die Strasse die ihr zugedachten Funktionen erfüllen, insbesondere um Ausweichverkehr in die Wohnquartiere zu verhindern.

Der TCS konnte bereits Ende des letzten Jahres ein wichtiges Rekursverfahren für sich
entscheiden. Der St. Galler Stadtrat plante damals auf einer der Hauptverkehrsachsen der Stadt St. Gallen, nämlich auf der St. Leonhard-Strasse und dem Oberen Graben, auf einer Strecke von rund 600 Metern eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Der TCS erhob dagegen Rekurs. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.
Gallen hat diesen Rekurs mit Entscheid vom 16. September 2024 gutgeheissen. Damit bleibt es
bei Tempo 50 auf diesem wichtigen Strassenabschnitt.
__________________________________________________________________________________________________
St. Gallen, 20. Juni 2025
TCS Sektion St. Gallen - Appenzell I.Rh.
Zürcher Strasse 475, 9015 St. Gallen
Telefon 071 313 75 00 | Email sektionsg@tcs.ch | www.tcs-sgai.ch

Share Funktionen:
durckenE-MailFacebookTwitter
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.