





JA zur Gesetzesänderung, Nein zu willkürlicher Schikane. Für eine vernünftige Tempopolitik – jetzt entscheidet die Bevölkerung
Die TCS Sektion St.Gallen–Appenzell I.Rh. und die ACS Sektion St.Gallen / Appenzell nehmen das Zustandekommen des Referendums gegen den IX. Nachtrag zum Strassengesetz zur Kenntnis. Damit erhält die St.Galler Bevölkerung das letzte Wort über eine wichtige verkehrspolitische Weichenstellung. TCS und ACS respektieren diesen direktdemokratischen Entscheid und werden sich mit Nachdruck für ein Ja zur Gesetzesänderung einsetzen. Im Zentrum stehen leistungsfähige Hauptverkehrsachsen, Rechtssicherheit sowie eine ausgewogene Tempopolitik, welche die unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Strassen berücksichtigt.
Ein ausgewogener Entscheid des Kantonsrates
Der St.Galler Kantonsrat hat den IX. Nachtrag zum Strassengesetz nach intensiven Beratungen beschlossen.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, dass Hauptverkehrsachsen ihre gesetzlich vorgesehene Funktion auch
künftig zuverlässig erfüllen können. Auf verkehrsorientierten Strassen soll deshalb grundsätzlich weiterhin die
allgemeine Höchstgeschwindigkeit gelten. Wo besondere örtliche Verhältnisse vorliegen, und die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bleiben Abweichungen selbstverständlich möglich. Die
Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für künftige
Geschwindigkeitsanordnungen. Der Kantonsrat hat damit eine ausgewogene Lösung beschlossen, welche den
unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt. Tempo 30 wird weder grundsätzlich in Frage gestellt noch
werden sinnvolle lokale Lösungen verhindert. Vielmehr wird sichergestellt, dass Hauptverkehrsachsen auch
künftig jene Funktion erfüllen können, für die sie bestimmt sind.
Tempo 30 mit Augenmass – Hauptverkehrsachsen erfüllen eine zentrale Aufgabe
TCS und ACS unterstützen Tempo-30-Zonen dort, wo sie sinnvoll, verhältnismässig und gesetzlich begründet
sind – insbesondere auf Quartierstrassen und in Wohngebieten. Die vorliegende Gesetzesänderung richtet
sich deshalb ausdrücklich nicht gegen Tempo 30 als Verkehrsberuhigungsmassnahme. Hauptverkehrsachsen
übernehmen jedoch eine andere Aufgabe. Sie verbinden Gemeinden und Regionen, gewährleisten die
Erreichbarkeit von Wohn- und Arbeitsstandorten und sind für Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler sowie
den öffentlichen Verkehr von zentraler Bedeutung. Ebenso sind sie wichtige Verkehrsachsen für Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdienste. Werden Hauptverkehrsachsen schrittweise verlangsamt, verliert das
Strassennetz an Leistungsfähigkeit. Dies führt zu längeren Fahrzeiten, zusätzlichem Ausweichverkehr durch
Quartiere und höheren Belastungen für die Wohnbevölkerung. Eine differenzierte Tempopolitik trägt dazu
bei, dass jede Strasse jene Aufgabe erfüllen kann, für die sie geplant und gebaut wurde.
Gemeinsam für eine leistungsfähige Mobilität im Kanton St.Gallen
Der TCS und der ACS setzen sich seit vielen Jahren für eine ausgewogene, sichere und leistungsfähige
Mobilität ein. Voraussetzung dafür ist, dass Strassen entsprechend ihrer Funktion betrieben und genutzt
werden können. Die bevorstehende Volksabstimmung gibt der St.Galler Bevölkerung die Möglichkeit, über
diese Grundsatzfrage zu entscheiden. TCS und ACS sind überzeugt, dass der vom Kantonsrat beschlossene
Weg der richtige ist. Die Gesetzesänderung schafft klare Verhältnisse, stärkt die Verkehrsinfrastruktur
unseres Kantons und sorgt für eine sachliche Balance zwischen Sicherheit, Lebensqualität und Mobilität. Die
beiden Verbände werden sich deshalb in den kommenden Monaten gemeinsam und engagiert für ein Ja zur
Änderung des Strassengesetzes einsetzen. Sie sind überzeugt, dass eine vernünftige und differenzierte Tempopolitik im Interesse der gesamten Bevölkerung sowie eines starken und gut erreichbaren Kantons St.Gallen liegt.
Marcel Aebischer, Präsident TCS Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh.
Thomas Stadelmann, ACS St. Gallen-Appenzell
St.Gallen, 03. August 2026
