





Gewerbsmässiger Transport mit CZV Anerkennung
Seit 2003 gilt gemäss den Tierschutzvorschriften der Europäischen Union (Richtlinie 2003/59/EG) Für Tiertransportpersonal ist gemäss Tierschutzverordnung TSchV Art. 150 eine Ausbildung obligatorisch. Die Ausbildung ist nur für Personen obligatorisch, die gewerbsmässig Pferde transportieren. Für Fahrten ins Ausland (Traces) auch nicht gewerbsmässig ist der Kurs sehr zu empfehlen. Gewisse Länder gehen automatisch von einer Gewerbsmässigkeit aus bei einem Grenzübertritt.
Sonntag, 17. Mai 2026 / 8:00-18:00, inkl. Prüfung
CHF 330.- inkl Getränke und Zwischenverpflegung, exkl. Mittagessen. Mittagessen in einem nahe gelegenen Restaurant. Aufpreis CZV Anerkennung: CHF. 80.- inkl. Meldung asa
TCS Zentrum, Nordringstrasse 30, 4702 Oensingen
