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Kanton Bern und TCS bauen Angebot für Fahrzeugprüfungen aus

Das Strassenverkehramt erweitert gemeinsam mit dem TCS die Prüfkapazitäten im Kanton Bern. Ab sofort können Fahrzeughalterinnen und -halter ihre Fahrzeuge auch ohne Mitgliedschaft oder Prüfaufgebot beim TCS prüfen lassen.

18. Mai 2026
mfk bei tcs

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt erweitert gemeinsam mit dem Touring Club Schweiz (TCS) die Prüfkapazitäten im Kanton Bern. Ab sofort können Fahrzeughalterinnen und -halter ihre Fahrzeuge auch ohne Mitgliedschaft oder Prüfaufgebot beim TCS prüfen lassen. Die Preise entsprechen jenen des Strassenverkehrsamts.

Bereits seit 1984 führt der Touring Club Schweiz (TCS) gestützt auf eine Vereinbarung Fahrzeugprüfungen im Kanton Bern durch. Bislang war das Angebot auf TCS-Mitglieder beschränkt. Neu kann der TCS auch im Kanton immatrikulierte Fahrzeuge von Nicht-Mitgliedern prüfen. Das haben die Sektionen Bern und Biel des TCS und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) des Kantons Bern vereinbart. Die Möglichkeit der Aufgabenübertragung ist in der Strassenverkehrsverordnung vorgesehen. Dem Kanton Bern entstehen dadurch keine Kosten. Für die administrativen Aufwendungen beim SVSA entrichtet der TCS dem Kanton eine Entschädigung.

Prüfrückstände abbauen
Mit der Erweiterung der Delegationsvereinbarung mit dem TCS erhöht das SVSA gezielt die verfügbaren Prüfkapazitäten und unterstützt den schrittweisen Abbau bestehender Rückstände. Ende März 2026 befanden sich rund 15 Prozent der immatrikulierten Personenwagen im Kanton Bern im Rückstand. Der Zielwert des Bundesamts für Strassen liegt bei 5 Prozent. Bei Fahrzeugen mit regulärem Zweijahresintervall beträgt die Verzögerung derzeit häufig rund ein Jahr ab Fälligkeit.

Verschiedene Gründe für den Rückstand
Die Ursachen dafür sind vielfältig: Der Fahrzeugbestand im Kanton Bern wächst kontinuierlich, während der personelle Ausbau der Prüfungsexpertinnen und -experten nicht im gleichen Tempo Schritt halten konnte. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Fahrzeuge, was aufgrund verkürzter Prüfintervalle zu häufigeren Kontrollen führt und den Prüfbedarf zusätzlich erhöht. Der Rückstand wurde durch den pandemiebedingten Lockdown im Jahr 2020 verstärkt. Mit den neu geschaffenen Kapazitäten in Zusammenarbeit mit dem TCS kann das SVSA die gesetzlichen Vorgaben etwas besser einhalten, was der Verkehrssicherheit dient.

Weitere Massnahmen
Trotz dieser Erweiterung der Prüfkapazitäten wird der Abbau der Rückstände noch Zeit in Anspruch nehmen. Der Kanton Bern hat deshalb ergänzend verschiedene weitere Massnahmen eingeleitet, um die Situation zu verbessern und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle sicherzustellen.

Im Sinne der langfristigen Erhöhung der Flexibilität und Stärkung der Prüfkapazitäten wurde in den letzten Jahren die Änderung der Rechtsform des SVSA in eine zu 100 Prozent dem Kanton gehörende öffentlich-rechtliche Anstalt angestossen. Ziel dieses Ansatzes ist insbesondere eine höhere betriebliche Flexibilität und Effizienz, was sich stark auf den Abbau von Prüfrückständen auswirken würde. Der Grosse Rat hat die Erarbeitung eines Beteiligungsgesetzes gefordert, weshalb unter anderem diese Arbeiten an der neuen Rechtsform des SVSA vorübergehend sistiert sind. Vor diesem Hintergrund setzt der Kanton zurzeit vorab auf Optimierungen innerhalb der bestehenden Strukturen sowie auf gezielte Kapazitätserweiterungen. Insbesondere wurde ein schrittweiser Ausbau der personellen Ressourcen beim SVSA im Prüfbereich eingeleitet. Im Rahmen der Finanzplanung hat der Regierungsrat zusätzliche Stellen für Verkehrsexpertinnen und -experten beantragt, mit einem etappierten Ausbau bis 2029, die jedoch vom Grossen Rat nicht alle bewilligt wurden.

Verkehrssicherheit ist gewährleistet
Das SVSA verfolgt seit mehreren Jahren einen risikobasierten Ansatz bei der Planung der Fahrzeugprüfungen. Sicherheitsrelevante Fahrzeugkategorien wie Fahrzeuge für den gewerbsmässigen Personentransport (z.B. Taxis), Lastwagen und deren Anhänger sowie Kleinbusse oder Reisebusse werden fristgerecht geprüft. In diesen Bereichen bestehen keine Rückstände. Zusätzlich werden ältere Fahrzeuge prioritär aufgeboten.

Fahrzeugprüfungen im Kanton Bern

Fahrzeugprüfungen beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) können in den Verkehrsprüfzentren Bern-Wankdorf, Orpund, Bützberg und Thun-Allmendingen durchgeführt werden. Sie erfolgen durch Aufgebot oder Anmeldung via E-Service des SVSA.

In der Regel ist kein proaktives Handeln erforderlich, wenn ein Fahrzeug prüffällig ist und noch kein Aufgebot vorliegt. Unabhängig von der periodischen Nachprüfung sind Halterinnen und Halter jedoch verpflichtet, ihr Fahrzeug jederzeit in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu halten. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben und nicht bis zum Prüfungstermin aufzuschieben. Die Mängelbehebung kann häufig mit einem regulären Service kombiniert werden, wodurch sich ein zusätzlicher Werkstatttermin vermeiden lässt. Kurzfristige Prüftermine sind in der Regel verfügbar und können unkompliziert über den E-Service vereinbart werden. 

Der TCS bietet an seinen Standorten in Biel, Langenthal, Ittigen, Thun-Allmendingen und Langnau periodische Prüfungen für Personenwagen, Motorräder, Anhänger, Lieferwagen und Camper an, die im Kanton Bern angemeldet sind. Das Angebot kann je nach Standort variieren. Die Buchung erfolgt über die Website von der TCS Sektion Bern.

Zur Online-Buchung MFK beim TCS
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