Bevor Sie sich diesen Sommer auf den Weg in die Ferien machen, sollten Sie Ihr Fahrzeug einmal komplett überprüfen, um legal und sicher durch Europa zu reisen. Die vorgeschriebene Ausstattung sowie die Bedingungen für das Befahren der Strassen – ob mautfrei oder mautpflichtig – unterscheiden sich je nach Land. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu Bussen führen oder die Sicherheit während der Fahrt beeinträchtigen. Deshalb stellt der Touring Club Schweiz (TCS) den Autofahrerinnen und -fahrern eine Karte mit den jeweiligen Vorschriften in den einzelnen Ländern zur Verfügung. Der TCS empfiehlt zudem einen Fahrzeugcheck vor der Abreise, um Pannen insbesondere in der verkehrsreichen Sommerreisezeit zu vermeiden.
In diesem Sommer werden wieder viele Ferienreisende die Schweiz mit dem Auto verlassen und eine oder mehrere Grenzen überqueren. Jedes Land verfügt jedoch über eigene Regeln für den Verkehr, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsausstattung und Maut. Bei Nichteinhaltung können sich die Bussen schnell summieren. Für eine optimale Vorbereitungen steht auf der Website des TCS eine Übersichtskarte mit den wichtigsten Vorschriften in Europa zur Verfügung.
Bei einer Autoreise durch Europa muss jede Autofahrerin und jeder Autofahrer gewisse Dinge mitführen. Ganz oben auf der Liste steht dabei der CH-Kleber, der am Heck des Fahrzeugs anzubringen ist. Diese oft vernachlässigte Kennzeichnung ist in ganz Europa vorgeschrieben; bei Nichtbeachtung kann eine Busse erhoben werden. Auch das Warndreieck muss immer mitgeführt werden. Es ist in der Schweiz vorgeschrieben und wird auch in den meisten europäischen Ländern verlangt oder empfohlen. Dabei wird dringend geraten, es im Kofferraum griffbereit zu verstauen, damit es im Notfall sofort zur Hand ist. Schliesslich wird in vielen Ländern die Warnweste gemäss der Norm EN 471 empfohlen. Zwar ist sie nicht überall obligatorisch – insbesondere nicht in den Niederlanden, in Grossbritannien, in Irland, Griechenland und in den skandinavischen Ländern –, doch in den meisten europäischen Staaten ist sie dennoch Pflicht.
Wie in der Schweiz müssen die Kinder in den meisten europäischen Ländern in Kindersitzen angeschnallt werden, die ihrer Grösse und ihrem Alter angemessen sind,. Dies ist bis zu einer Körpergrösse von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren Pflicht. Da jedes Land seine eigenen Vorschriften haben kann, empfiehlt der TCS, sich an die Schweizer Vorschriften zu halten, da diese strenger als in den meisten Ländern sind. Bei einer Reise nach Grossbritannien oder nach Irland sind aufgrund des Linksverkehrs Scheinwerfer-Abblendaufkleber unerlässlich. Sie verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmende geblendet werden. In den Balkanländern wird dringend empfohlen, Ersatz-Glühbirnen mitzuführen, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Xenon- oder LED-Scheinwerfern. Diese sind in Andorra, Kroatien und Montenegro vorgeschrieben und werden in Frankreich und Mazedonien empfohlen. Schliesslich ist die Verwendung von Tagfahrlicht oder Abblendlicht in fast allen europäischen Ländern sowohl tagsüber als auch nachts vorgeschrieben – oder wird dringend empfohlen.
In mehreren europäischen Ländern ist die Zufahrt zu bestimmten Stadtgebieten eingeschränkt. Es kann eine Umweltplakette erforderlich sein, um diese befahren zu dürfen. Dies ist in einigen Städten in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Spanien, der Tschechischen Republik oder dem Vereinigten Königreich der Fall. Ein Erste-Hilfe-Koffer wird in vielen Ländern dringend empfohlen. Obligatorisch ist er jedoch in Serbien, Ungarn, Kroatien, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Österreich. Bitte beachten Sie, dass er in Österreich in einem verschlossenen, stabilen Behälter aufbewahrt werden muss.
Wohnwagen und Wohnmobile unterliegen den selben Verkehrsregeln wie die Personenwagen, ihre Nutzung ist jedoch durch besondere Vorschriften geregelt. So wird beispielsweise in der Schweiz ein Führerschein der Klasse BE – oder gegebenenfalls C oder D – benötigt, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeugs (einschliesslich Anhänger) 3500 kg übersteigt. In Europa unterliegen diese Fahrzeuge ebenfalls besonderen Vorschriften, die je nach Land unterschiedlich ausfallen. Es ist wichtig zu beachten, dass Wildcamping in ganz Europa generell verboten ist – mit Ausnahme einiger Länder wie Skandinavien und den baltischen Staaten sowie Schottland, Albanien, Moldawien und Rumänien, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Schliesslich gelten oft strenge Vorschriften für das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen. Es wird daher empfohlen, sich vor der Abreise über die örtlichen Vorschriften zu informieren.
In Deutschland, Dänemark, Schweden, Belgien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden und Grossbritannien ist die Nutzung des Strassennetzes kostenlos, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Tunnel, Brücken, spezielle Abschnitte oder Stadtgebiete. In anderen Ländern ist für das Befahren der Autobahnen der Kauf einer Vignette erforderlich, entweder in Form eines Aufklebers oder einer digitalen Vignette. Dies gilt insbesondere für Österreich, die Slowakei, Slowenien und Ungarn. Der Preis hängt von der Gültigkeitsdauer ab, und die Vignette kann online, an Tankstellen oder an den Grenzübergängen erworben werden. In Österreich sind bestimmte Teile des Netzes von der Vignettenpflicht befreit, doch einige Tunnel oder bestimmte Abschnitte unterliegen einer gesonderten Maut.
In Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien und Griechenland wird das Autobahnnetz hauptsächlich mit einem Mautsystem betrieben, dessen Gebühren je nach zurückgelegtem Abschnitt und Fahrzeugklasse variieren. Die Zahlung kann in bar, per Kreditkarte oder über elektronische Zahlungssysteme wie Télépéage in Frankreich, Telepass in Italien, VIA-T in Spanien oder Easy Toll und Toll Card in Portugal erfolgen. Auf einigen Abschnitten wird auf das Free-Flow-System ohne physische Schranken zurückgegriffen: Die Kennzeichen werden automatisch gescannt und die Zahlung muss dann online oder über ein spezielles Abonnement erfolgen. Bei Nichtbezahlung können Bussen verhängt werden.
Ab dem 1. Oktober schränken mehrere Regionen Norditaliens, die an die Schweiz grenzen, den Zugang für Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotoren ein. Diese Massnahme betrifft die Gemeinden mit mehr als 30’000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den Regionen Piemont, Lombardei, Venetien und Emilia-Romagna sowie Städte wie Turin, Mailand oder Bologna. Das Verbot gilt bis zum 15. April 2026 von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 18.30 Uhr. Danach wird es jährlich zwischen dem 15. September und dem 15. April verlängert. Zuwiderhandelnde werden mit Sanktionen geahndet, die von einer Geldbusse bis zum temporären Entzug des Führerausweises bei einer wiederholten Missachtung des Verbots reichen können.
Andere Kontakte
Für allgemeine Informationen ist der Kundendienst unter 058 827 27 27 erreichbar.
Für Pannenhilfe in der Schweiz wählen Sie bitte die Nummer 0800 140 140.
Wenn Sie sich im Ausland befinden und Hilfe benötigen, rufen Sie bitte den ETI-Schutzbrief unter +41 58 827 22 20 an.