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Airbag für Velofahrer kann nur bedingt überzeugen

Frühling ist Velozeit. Während im Winter wegen Kälte, Schnee und Glätte viele aufs Fahrrad verzichten, kehren mit dem Frühling viele Velofahrer auf die Strassen zurück. Doch jährlich kommt es in der Schweiz zu über 4´000 Velounfällen. Der TCS hat dies zum Anlass genommen zwei neue, innovative „Helmarten“ genauer unter die Lupe zu nehmen.

28. März 2019

Helm mit integrierter Beleuchtung
In den letzten Jahren sind erste Helme mit integrierter Beleuchtung aufgekommen. Helme mit Blinker, Brems-, Vorder- und Rücklicht sind grundsätzlich erlaubt und sorgen für eine bessere Sichtbarkeit. Solche Helme ersetzen aber nicht das Licht am Velo und entbinden den Lenker auch nicht von der Zeichengebung per Hand. Der TCS hat den Velohelm Lumos genauer unter die Lupe genommen. Die 60 LED Lichter im Helm lassen sich leicht mittels Knopfdruck ein- und ausschalten. Mit einer am Lenker befestigten Fernbedienung können zudem die seitlich im Helm integrierten Blinklichter ausgelöst werden. Zusätzliche Einstellungen können via App getätigt werden. Auf der App ist auch der Energiestand des Akkus einsehbar. Der Velohelm Lumos ist, trotz seines im Vergleich zu konventionellen Velohelmen recht hohen Gewichts (380 g), bequem zu tragen und auch für Mofas und schnelle E-Bikes zulässig. Negativ aufgefallen sind die recht kleinen Belüftungsschlitze und dass es den Helm nur in einer Grösse gibt. Ein Drehrad sorgt aber sowohl bei kleinen als auch grossen Kopfumfängen für den passenden Sitz (54 bis 62 cm).

Helmalternative Airbag
Eine Alternative zum Helm stellt der Hövding 2.0 Airbag dar. Er wird als „Kragen“ um den Hals getragen und soll beim Sturz nicht nur den Kopf, sondern auch Hals und Nacken schützen. Zu den Vorteilen des Hövding zählt, dass die Frisur nicht zerdrückt wird und die „Polsterung“ bei dieser „Helm-Variante“ dicker dimensioniert sein kann. Doch Tests des Dynamic Test Center zeigen, der Airbag kann nur in bestimmten Situationen die auf den Kopf einwirkenden Kräfte bei einem Aufprall deutlich reduzieren. Bei einer Kollision im Bereich der Fahrertür würde der Kopf deutlich vor einer Airbag-Auslösung auf der Dachkante aufschlagen. In dieser Situation würde ein normaler Velohelm mehr Schutz bieten. Auch bei einem herunterhängenden Ast würde die Auslösung nicht erfolgen. Negativ ins Gewicht fällt zudem, dass der Hövding erst unmittelbar vor dem Losfahren aktiviert werden darf und noch vor dem Absteigen deaktiviert werden muss. Zudem ist er für Mofas und schnelle E-Bikes nicht zulässig.
 

Immer Velohelm tragen
Der 1896 von Fahrradfahrern gegründete Touring Club Schweiz setzt sich seit je für Velofahrer ein und empfiehlt grundsätzlich das Tragen eines Helms auf sämtlichen Zweirädern. Dies obwohl in der Schweiz nur für schnelle E-Bikes und Mofas eine Helmtragpflicht herrscht. Neu dürfen Mofa-Lenker sogar wählen, ob sie einen Motorradhelm oder einen Velohelm tragen wollen. Im Ausland gelten aber andere Regeln. So besteht in einigen Ländern für 45-km/h-E-Bikes Motorradhelm-Pflicht.

Richtige Einstellung des Velohelms
Teure Helme sind nicht zwangsläufig besser als günstige. Wichtig ist, dass sich der Helm gut an den Kopf anpassen lässt, nicht wackelt und bequem ist. Die Riemchen vor und hinter den Ohren sowie unter dem Kinn müssen satt sitzen, dürfen aber nicht drücken. Die vordere Kante des Helms sollte zwei Finger breit über der Nasenwurzel sitzen. So ist das Gesicht bei einem Sturz gut geschützt. Durch Stürze beschädigte Helme sollten ersetzt werden, selbst dann, wenn keine Risse erkennbar sind.
 

TCS-Infos

  • Radwege und Velostreifen sind nicht fakultativ, sie müssen benützt werden.
  • Bei Dämmerung, nachts und in Tunneln muss das Velo mit mindestens je einem ruhenden, weissen Licht vorne und einem roten hinten unterwegs sein.
  • Zusätzliche Beleuchtungen sind erlaubt, wenn sie nicht andere Verkehrsteilnehmer blenden und den definierten Farben entsprechen.
  • Beleuchtete Helme und Pedale sind zulässig, ersetzen aber nicht das Licht am Velo oder die Zeichengebung von Hand.
  • Richtungsblinker sind erlaubt, wenn sie gelb und paarweise symmetrisch montiert sind.
  • Empfehlung: Auch auf Velos, langsamen E-Bikes und E-fäG’s einen Velohelm tragen
  • Aktuelle Airbag-Helme können einen guten Schutz bieten, sind aber nicht für Mofas und schnelle E-Bikes zugelassen.
  • Kleidung mit reflektierenden Elementen ist schon aus 140 Metern Distanz erkennbar.
  • Jährlich werden in der Schweiz über 35´000 Velos bei der Polizei als vermisst gemeldet. Die effektive Zahl dürfte aber weit höher sein, da die Dunkelziffer hoch ist und zahlreiche Verluste nicht gemeldet werden. Wohl auch weil weniger als 5 % der Diebstähle aufgeklärt werden.


TCS-Tipps
Bringen Sie ihr Velo rechtzeitig auf Vordermann und überprüfen Sie die sicherheitsrelevanten Komponenten wie Räder, Reifen, Bremsen und Beleuchtung. Da Velos keiner periodischen Prüfungspflicht unterliegen, werden Mängel höchstens bei Polizeikontrollen beanstandet. Velofahrer müssen ihr Velo regelmässig in Eigenregie warten oder einem Fachmann anvertrauen.

Mit der TCS Bike Assistance können sie sich auf einen umfangreichen Kaskoschutz verlassen – auch über die Schweizer Grenzen hinaus. Egal ob es sich um einen Sturz, eine Kollision oder einen Diebstahl handelt. Weitere Infos dazu gibt es unter www.tcs.ch.

 

Jonas Montani
Jonas Montani
Telefon +41 58 827 34 03
Telefon +41 79 123 46 91
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