





Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: das ganze Jahr über, jedoch häufig Regen.
Landeswährung: Australischer Dollar - AUD
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Gesundheitslage
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Nauru informieren:
Generalkonsulat der Republik Nauru in Brisbane
Level 3, 99 Creek Strett
QLD 4000 Brisbane/Australien
Tel.: +61 7 3220 3044
E-Mail: nauru.consulate@brisbane.gov.nr
Lokale Währung (Australischer Dollar-AUD) und Reiseschecks: unbegrenzt, sofern bei der Ankunft deklariert; Fremdwährungen und Reiseschecks: unbegrenzt, sofern bei der Ankunft deklariert.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist verboten oder eingeschränkt.
Für die Einfuhr lebender Tiere ist eine vorherige Genehmigung durch den leitenden Quarantänebeauftragten erforderlich.
Der Antrag auf Genehmigung muss beim Justizministerium & der Grenzkontrolle eingereicht werden.
Mindestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Ankunftstermin des Tieres ist eine schriftliche Mitteilung an den leitenden Quarantänebeauftragten erforderlich.
1. Der Zutritt für Haustiere ist nicht gestattet.
– Dies gilt nicht für Hunde aus Australien.
2. Der Zutritt für folgende Hunde ist nicht gestattet:
- American Pit Bull Terrier, Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff, Siberian Husky, Staffordshire Bull Terrier, Bullterrier, American Bully, Miniature Terrier, Boston Terrier, Boxer, Alapaha Blue Blood Bulldog, Dogo Argentino, Dobermann.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 48 Stunden vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und angeben, dass das Haustier:
- bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden und parasitären Krankheiten oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist; und
- wird mit zugelassenen innerlichen oder äusserlichen Antiparasitika behandelt.
Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich.
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://justice.gov.nr/dog-management-and-control-unit/.
1. Haustiere müssen gegen folgende Krankheiten behandelt und geimpft werden:
- äussere und innere Parasiten höchstens 30 Tage vor der Ankunft; und
- Hunde: Staupe, Hepatitis, Parvovirus und Leptospirose mindestens 30 Tage und höchstens 3 Monate vor der Ankunft.
2. Haustiere müssen vor der Ankunft kastriert (sterilisiert/sterilisiert) werden.
Linksverkehr.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 110 |
| Ambulanz | 117 oder 118 |
| Feuerwehr | 112 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.





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