Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenTropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.
Beste Reisezeit: Dezember - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Landeswährung: Euro - EUR
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche während dem Tag. Risiko von Denguefieber. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Martinique ist ein Aussengebiet von Frankreich und für die Einreise gelten die gleichen Vorschriften: Einreisevorschriften Frankreich
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Ist Ihr Führerausweis nicht auf Französisch abgefasst, muss eine offizielle Übersetzung oder ein internationaler Führerausweis mitgeführt werden, um die Verständigung zu vereinfachen. Diese beiden Dokumente sind nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis gültig und sind erhältlich bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Rechtsverkehr.
0.5‰
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
Notrufnummern | |
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Polizei | 17 |
Ambulanz | 15 |
Feuerwehr | 18 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.