Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenTropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.
Beste Reisezeit: Dezember - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Landeswährung: Ostkaribischer-Dollar - XCD
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche während dem Tag in städtischen und stadtnahen Gebieten. Risiko von Denguefieber. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Wer hierzulande autofahren möchte, muss sich zwingend einen lokalen Führerausweis besorgen: Eine «Visitors Driver’s Licence» kann bei der lokalen Polizei oder beim Mietwagenunternehmen erworben werden, kostet XCD 60.- und ist in der Geltungsdauer begrenzt.
Zum Erwerb dieses Dokuments muss der nationale Führerausweis vorgewiesen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Für Reisen ins Landesinnere oder zu abgelegenen Stränden wird ein Fahrzeug mit Allradantrieb empfohlen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Linksverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
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Polizei | 911 |
Ambulanz | 434 (Saint George's) |
Feuerwehr | 911 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.