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Französisch-Polynesien (F)

Kreuzfahrten, Tauchgänge und Hochzeitsreisen gehören zu den Hauptgründen für Besuche.
Französisch-Polynesien (F)
Französisch-Polynesien ist eine zu Frankreich gehörende Inselgruppe im Herzen des Südpazifiks, auf halbem Weg zwischen Australien und Chile.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Tropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.

Beste Reisezeit: Mai - Oktober

Währung

Landeswährung: CFP Franc - XPF

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
  • Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Demokratische Republik Kongo), Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Französisch-Polynesien informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: info@consulfrance-geneve.org
Website: geneve.consulfrance.org

Generalkonsulat von Frankreich 
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Lokale Währung (CFP Franc-XPF) und Fremdwährungen: Bei Direkteinreise aus einem Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks jeglicher Art) müssen deklariert werden.

Reisen mit Haustier

Hunde:
1. Haustiere müssen auf Tahiti (PPT) einreisen.
2. Haustiere müssen älter als 10 Monate sein, um eintreten zu dürfen.
3. Die Teilnahme folgender Rassen ist nicht gestattet: alle Hunde vom Typ Staffordshire Terrier (ohne Stammbaum), American Staffordshire Terrier (ohne Stammbaum), Mastiff Boerbulls, Pitbull und Tosa (ohne Stammbaum).
4. Für die folgenden Rassen ist ein Stammbaum erforderlich, der von einer von der Internationalen Vereinigung der Kynologen anerkannten Organisation ausgestellt wurde: American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Broholmer, Deutsche Dogge, Mallorca-Dogge, Bordeauxdogge, Bulldogge, Bullmastiff, Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Italienischer Cane Corso und Tosa.

Katzen:
Haustiere müssen auf Tahiti (PPT) einreisen.

Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung muss spätestens 4 Tage vor Anreise erfolgen. Darin muss bestätigt werden, dass das Tier auf Parasiten untersucht wurde, keine ansteckenden Krankheiten hat und flugtauglich ist.

Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Es muss spätestens 2 Monate vor der Abreise von der Abteilung für Biosicherheit des Landwirtschaftsministeriums ausgestellt werden.

Hunde:
Haustiere müssen behandelt werden gegen:
- innere und äussere Parasiten höchstens 30 Tage vor der Ankunft. Die zweite Behandlung muss spätestens 4 Tage vor der Ankunft erfolgen; und
- Staupe, Hepatitis, Hepatitis Enteritis, Adenovirus, Parvovirus und Leptospirose.

Katzen:
Haustiere müssen behandelt werden gegen:
- innere und äussere Parasiten höchstens 30 Tage vor der Ankunft. Die zweite Behandlung muss spätestens 4 Tage vor der Ankunft erfolgen; und
- Panleukopenie.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Im Notfall

Notfallnummern


Notrufnummern
Polizei17
Ambulanz15
Feuerwehr18

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Weitere Informationen

Netzspannung: 110/220 V
Vorwahl: +689
Polizei: 17
Ambulanz: 15
Feuerwehr: 18
 

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