





Tropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober
Landeswährung: CFP Franc - XPF
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Gesundheitslage
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Französisch-Polynesien informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: info@consulfrance-geneve.org
Website: geneve.consulfrance.org
Generalkonsulat von Frankreich
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr
Lokale Währung (CFP Franc-XPF) und Fremdwährungen: Bei Direkteinreise aus einem Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks jeglicher Art) müssen deklariert werden.
Hunde:
1. Haustiere müssen auf Tahiti (PPT) einreisen.
2. Haustiere müssen älter als 10 Monate sein, um eintreten zu dürfen.
3. Die Teilnahme folgender Rassen ist nicht gestattet: alle Hunde vom Typ Staffordshire Terrier (ohne Stammbaum), American Staffordshire Terrier (ohne Stammbaum), Mastiff Boerbulls, Pitbull und Tosa (ohne Stammbaum).
4. Für die folgenden Rassen ist ein Stammbaum erforderlich, der von einer von der Internationalen Vereinigung der Kynologen anerkannten Organisation ausgestellt wurde: American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Broholmer, Deutsche Dogge, Mallorca-Dogge, Bordeauxdogge, Bulldogge, Bullmastiff, Mastiff, Neapolitanischer Mastiff, Italienischer Cane Corso und Tosa.
Katzen:
Haustiere müssen auf Tahiti (PPT) einreisen.
Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung muss spätestens 4 Tage vor Anreise erfolgen. Darin muss bestätigt werden, dass das Tier auf Parasiten untersucht wurde, keine ansteckenden Krankheiten hat und flugtauglich ist.
Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Es muss spätestens 2 Monate vor der Abreise von der Abteilung für Biosicherheit des Landwirtschaftsministeriums ausgestellt werden.
Hunde:
Haustiere müssen behandelt werden gegen:
- innere und äussere Parasiten höchstens 30 Tage vor der Ankunft. Die zweite Behandlung muss spätestens 4 Tage vor der Ankunft erfolgen; und
- Staupe, Hepatitis, Hepatitis Enteritis, Adenovirus, Parvovirus und Leptospirose.
Katzen:
Haustiere müssen behandelt werden gegen:
- innere und äussere Parasiten höchstens 30 Tage vor der Ankunft. Die zweite Behandlung muss spätestens 4 Tage vor der Ankunft erfolgen; und
- Panleukopenie.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
Rechtsverkehr.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 17 |
| Ambulanz | 15 |
| Feuerwehr | 18 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.





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