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Blinker

Einen Richtungswechsel anzuzeigen gehört zu den Basisregeln des Fahrens. Doch wann genau ist der Blinker zu betätigen?

In welchen Situationen ist der Blinker zu betätigen? Folgende Regeln sollte man befolgen.

Der Blinker beim Richtungswechsel

Richtungswechsel mit dem Velo

Ich zeige immer meinen Richtungswechsel rechtzeitig an.

Richtungswechsel

Ich zeige meinen Richtungswechsel an, auch wenn ich auf der vortrittsberechtigten Strasse bleibe.

Der Blinker beim Überholen

Überholen

Ich betätige den Richtungsblinker, um die nachfolgenden Fahrzeuglenker zu warnen.

Wiedereinbiegen

Ich betätige den Richtungsblinker auch beim Wiedereinbiegen.

Spurwechsel auf der Autobahn

Auf der Autobahn betätige ich den Richtungsblinker bei jedem Spurwechsel.

Der Blinker beim Wegfahren und Anhalten

Beim parkieren

Ich betätige den Richtungsblinker beim parkieren.

Parkplatz

Ich betätige den Richtungsblinker, auch wenn ich den Parkplatz verlasse.

Auf Parkplätzen

Selbst auf Parkplätzen zeige ich meine Absicht abzubiegen an.

Der Blinker in anderen Situationen

Seitliche Ausscheren

Ich betätige meinen Richtungsblinker für jedes seitliche Ausscheren.

Kreisel

Um den Verkehrsfluss in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) zu gewährleisten, zeige ich meine Richtung schon bei der Einfahrt, im Kreisel und vor allem wenn ich den Kreisel verlasse, an.

Bei stockendem Verkehr

Ich betätige die Pannenblinker als Warnung bei stockendem Verkehr.

Wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wird

Ich betätige ebenfalls die Pannenblinker (zusätzlich zum Pannendreieck, der gut sichtbar sein muss), wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wird.

Regeln für Radfahrer

Abbiegen nach links ohne Einspurstreckezoom

Abbiegen nach links ohne Einspurstrecke

Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Strassenmitte ein. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.

Abbiegen nach links mit Einspurstreckezoom

Abbiegen nach links mit Einspurstrecke

Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Mitte der Einspurstrecke. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.

Kreisverkehrzoom

Kreisverkehr

Ich beachte das linke Vortrittsrecht. Ich kann in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) in der Mitte der Fahrstreifen fahren. Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie. Bevor ich den Kreisel verlasse, gebe ich ein deutliches Armzeichen nach rechts.

Frage: Muss der Autofahrer im Bild unten den linken Blinker betätigen?

Muss der Autofahrer den linken Blinker betätigen?zoom

A) Nein, denn er folgt ja der Hauptstrasse.

B) Ja, wegen der Kurve auf dem Zusatzsignal und weil er auch geradeaus fahren oder rechts abbiegen könnte.

Klicken Sie auf das Bild, um die Lösung zu sehen.

So wird der Blinker angewendet

Überholen

Kreisel

TCS Verkehrssicherheit
Chemin de Blandonnet 4
1214 Vernier
Telefon +41 58 827 23 90
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