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Falscher Name auf Flugticket

Ich habe den Namen meiner Frau angenommen, das Flugticket für die Hochzeitsreise aber noch auf meinen alten Namen gebucht. Muss ich das Flugticket ändern lassen?

TCS-Experte Rechtsschutz

Falls Sie bereits über einen Pass bzw. über eine Identitätskarte (offizielle Ausweise) mit Ihrem neuen Namen verfügen, ja. Die Angaben auf dem Flugticket müssen mit jenem auf Ihrem offiziellen Ausweis übereinstimmen. Falls für die Einreise in Ihr Zielland ein Visum oder eine Reisegenehmigung notwendig ist, muss der Name auf diesen Dokumenten ebenfalls mit jenem auf Ihrem offiziellen Ausweis übereinstimmen.

Wie teuer eine nachträgliche Namensänderung kommt, hängt von der jeweiligen Airline ab. Gerade bei Billigfliegern ist es meist günstiger, ein neues Ticket zu kaufen, da diese oft hohe Gebühren für eine Änderung verlangen. Es gibt auch Airlines, die eine nachträgliche Namensänderung nicht anbieten. Auch in diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Ticket zu stornieren und ein neues zu kaufen.

Anders als beispielsweise in Deutschland bleibt ein Schweizerischer Reisepass oder eine Schweizerische Identitätskarte auch nach einer Namensänderung gültig. Falls Sie also Ticket sowie allfälliges Visum / Reisegenehmigung unter Ihrem alten Namen gekauft haben, können Sie unter Umständen noch mit Ihrem alten Ausweis reisen. Um jedoch Probleme bei der Einreise auszuschliessen, sollten Sie sich vorgängig bei der Airline oder bei der Botschaft Ihres Reiselandes erkundigen.

TCS Rechtsschutz
Telefon 0844 888 111
Fax 0844 888 112
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