





Mit dem Pilotprojekt «iamo – intelligente automatisierte Mobilität» haben sich das Swiss Transit Lab, die Kantone Zürich und Aargau sowie die SBB zusammengeschlossen, um automatisierte Fahrzeuge für Reisende auf die Strasse zu bringen. Das Projekt wird im Zürcher Furttal umgesetzt und erstreckt sich bis in den Aargau.
Trotz des raschen technischen Fortschritts bestehen in der Bevölkerung weiterhin Vorbehalte gegenüber selbstfahrenden Fahrzeugen. Wir gehen auf die wichtigsten Bedenken ein und zeigen, welche Massnahmen heute zu ihrer Entschärfung beitragen.
Dabei ist zwischen privat genutzten Fahrzeugen und führerlosen Fahrzeugen als Mobilitätsdienstleistung zu unterscheiden. Im Furttal kommt ausschliesslich Letzteres zum Einsatz.
Der Übergang zu einem Betrieb ohne Fahrer im Fahrzeug ist erst nach dem Nachweis eines sicheren Betriebs gegenüber dem Bundesamt für Strassen möglich. Erst nach dem erfolgreichen Absolvieren aller Phasen kann die Bevölkerung die selbstfahrenden Fahrzeuge nutzen.
Technologiepartner des Projekts ist das Unternehmen WeRide. Das chinesische Unternehmen war bereits in mehr als 30 Städten in über 10 Ländern im Einsatz und hat dabei über 40 Millionen Kilometer ohne schwerwiegende Vorfälle zurückgelegt. Zusätzlich wurden in der Schweiz auf abgesperrten Teststrecken gezielt besondere Verkehrssituationen geprüft.
Die automatisierten Fahrzeuge sollen den öffentlichen Verkehr nicht verdrängen, sondern ihn dort ergänzen, wo Gebiete mit dem bestehenden ÖV-Angebot nur unzureichend erschlossen sind.
Beim Datenschutz gilt: Alle personenbezogenen Daten werden direkt im Fahrzeug anonymisiert, regelmässig überprüft und ausschliesslich in Schweizer Rechenzentren gespeichert.
Die gesetzlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren in der Schweiz sind in der Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF) des ASTRA seit dem 1. März 2025 geregelt. Die VAF erlaubt drei Hauptanwendungsformen:
Für den Einsatz von führerlosen Fahrzeugen ist eine behördliche Genehmigung zwingend. Die Kantone prüfen dabei unter anderem die Strassenzulassung, Verkehrssicherheit, die Eignung der Infrastruktur, den Verkehrsfluss sowie die Organisation des Betriebs, inklusive Fernüberwachung durch geschulte Operatorinnen und Operatoren. Die Genehmigung ist somit räumlich und betrieblich begrenzt.
Ein Gesuch für führerlose Fahrzeuge kann aufgrund der langfristigen Verkehrsplanung abgelehnt werden. Da auf die Kantone und Städte deshalb nicht nur technische und prozessuale Herausforderungen, sondern auch strategisch/planerische Fragen zukommen, wird die Allianz für automatisiertes Fahren (ALAUF) ein wichtiges Gremium für einen gemeinsamen Austausch und Meinungsbildung darstellen.
Ein Fahrzeug mit Automatisierungssystem muss während der gesamten Betriebsdauer unter anderen ein gültiges Zertifikat zur gewährleisteten Cybersicherheit verfügen.
