





Zürcher Stadtrat mit irritierendem Demokratieverhältnis
Die Zürcher Stimmberechtigten haben am 30. November die kantonale Mobilitätsinitiative mit 56,8 Prozent Ja-Anteil für Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen angenommen.
Der Zürcher Stadtrat akzeptierte den Volksentscheid nicht und reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein, weil er durch die Annahme unter anderem einen Eingriff in die kommunale Autonomie sieht.
Die Stadt argumentierte, dreizehn geplante Tempo-30-Projekte – darunter die stark befahrene Rosengartenstrasse und die Strassen um den HB Zürich – würden sonst verzögert oder müssten neu geplant werden. Der Kanton widersprach und betonte das demokratische Interesse an einer schnellen Umsetzung des Volksentscheids.
Das Gericht stellte sich vorerst gegen die Stadt und entzog der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Damit kann der Regierungsrat das Gesetz rasch in Kraft setzen.
Politisch hinterlässt das Vorgehen des Zürcher Stadtrats einen schalen Eindruck. Statt einen klaren Volksentscheid umzusetzen, wird er juristisch ausgebremst. Dieses Demokratieverhältnis irritiert. Die Stadt Zürich erhält vom Kanton 400 Millionen Franken pro Jahr für den Zentrumslastenausgleich, auch die Verkehrsbelastung gehört dazu. Die Stadt Zürich ist keine Insel.
Marc Bourgeois
Kantonsrat FDP
Präsident TCS Gruppe Zürich Stadt
