





Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Bestimmungen für historische Fahrzeuge angepasst. Mit der neuen Weisung für Veteranenfahrzeuge, die das Regelwerk aus dem Jahr 2008 ablöst, gelten seit dem 1. August 2026 klare Rahmenbedingungen. Gleichzeitig verabschiedet sich die Praxis von früheren, strikten Detailvorgaben zu Optik und Umbauten. Die neue Regelung gilt für Autos und Motorräder.
Historisches rollendes Kulturgut geniesst auf Schweizer Strassen grosses Ansehen. Damit ein Klassiker jedoch offiziell den begehrten Status als «Veteranenfahrzeug» erhält, müssen verlässliche Kriterien erfüllt sein. Das ASTRA setzt dabei auf bewährte Grundpfeiler: Die erste Inverkehrsetzung muss mehr als 30 Jahre zurückliegen – fehlt ein Beleg, wird auf das Herstellungsjahr abgestellt. Zentral bleibt, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien und für den Verkehr sicheren Zustand befindet.
Bemerkenswert ist die Bereinigung der behördlichen Vorgaben: Frühere, oft penible Auslegungsregeln zum «optisch einwandfreien Zustand» gelten in dieser Form nicht mehr. Einstige Kriterien – etwa dass Lackierungen keinerlei Blasen werfen, Chromteile keine Abplatzungen zeigen und Verdecke oder Sitze absolut riss- und lochfrei sein müssen – sind mit den aktuellen Bestimmungen hinfällig.
Ebenfalls überholt sind die starren Fristen für zeitgenössische Umbauten und Zubehörfelgen, für die früher ein strikter Nachweis über eine Montage innerhalb der ersten 10 bis 15 Jahre nach Erstzulassung verlangt wurde. Auch die gesonderten Merkblatt-Vorgaben zu Karosserie-Rostarbeiten nach alten Richtlinien sind nicht mehr Bestandteil des verbindlichen Weisungstextes. Eine FIVA Identity Card ist für den Eintrag weiterhin keine rechtliche Voraussetzung.
Unverändert streng bleibt das ASTRA hingegen bei der Zweckbestimmung. Der Veteranenstatus ist ausschliesslich für rein private Fahrten vorgesehen; gewerbliche oder entgeltliche Fahrten sind untersagt. Die Fahrtleistung ist auf durchschnittlich 3000 Kilometer oder 60 Betriebsstunden pro Jahr limitiert. Der Status wird im Fahrzeugausweis unter Ziffer 180 samt aktuellem Kilometerstand vermerkt und bei Nachprüfungen durch die kantonalen Strassenverkehrsämter kontrolliert.
Als Gegenleistung profitieren Halterinnen und Halter von spürbaren Erleichterungen: Die Prüfintervalle der periodischen Nachprüfung (MFK) können auf bis zu sechs Jahre erstreckt werden. Auf ein Wechselschild lassen sich mehr als zwei Veteranenfahrzeuge einlösen.
Unsere Expertinnen und Experten prüfen Ihr Veteranenfahrzeug an allen Standorten der Sektion Zürich (Volketswil, Schlieren, Neftenbach, Au-Wädenswil).
