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Neue Standards für Fuss- und Veloverkehr in der Stadt Bern

Der Gemeinderat hat den Masterplan Veloinfrastruktur sowie den Masterplan Fussverkehr zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Die beiden Masterpläne legen Standards und Grundsätze im Bereich der nachhaltigen Mobilität fest. Ziel ist es, Velofahrenden sowie Fussgänger und Fussgängerinnen jeden Alters eine sichere und komfortable Infrastruktur zu bieten.

Präsentation der Masterpläne durch die Stadt Bern

Während es sich beim Masterplan Veloinfrastruktur um eine Aktualisierung handelt, ist der Masterplan Fussverkehr ein neues Arbeitsinstrument. Beide Masterpläne dienen als Werkzeugkasten mit Standards und Grundsätzen, mit denen die städtischen Ziele in Bezug auf eine nachhaltige Mobilität in den nächsten Jahren konkretisiert und im öffentlichen Raum umgesetzt werden sollen.

Fokus auf Sicherheit und Hindernisfreiheit

Der Masterplan Fussverkehr definiert verschiedene Handlungsfelder: Dazu zählt die Trennung der Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur, die Verbesserung der Schulwege, eine hindernisfreie Gestaltung der Infrastruktur, mehr Aufenthaltsqualität für den Fussverkehr und eine Stärkung des Vortritts für Fussgänger und Fussgängerinnen.

Neue Themen bei der Veloförderung

Analog zum Masterplan Fussverkehr soll auch der Masterplan Veloinfrastruktur Standards und Grundsätze für künftige Planungen festlegen. Er ist die Grundlage und eine Arbeitshilfe für den Ausbau des Velowegnetzes und der Veloparkierung. Diese will der Gemeinderat weiter vorantreiben, um den Veloverkehr als nachhaltige und stadtverträgliche Verkehrsart zu fördern und den Veloanteil weiter zu erhöhen.


Die TCS Sektion Bern begrüsst grundsätzlich die beiden Masterpläne insbesondere deshalb, weil sie die Sicherheit und Hindernisfreiheit für den Fuss- aber auch den Veloverkehr berücksichtigt. In diesem Rahmen nimmt die TCS Sektion Bern deshalb an der Vernehmlassung teil. Sämtliche Unterlagen stehen als Download auf der Webseite www.bern.ch/masterplaene der Stadt Bern zur Verfügung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2024.

Die beiden Masterpläne und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Vernehmlassung finden Sie hier: www.bern.ch/masterplaene

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