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Ab heute gilt die neue Tempo-30-Regelung

Knapp fünf Jahre nach Einreichung der «Motion Schilliger» gelten ab heute die neuen Verordnungsänderungen zu Tempo 30. Der TCS und der ACS haben sich im politischen Prozess für eine wirksame Umsetzung eingesetzt. Der Verkehrsfluss wird verbessert und die Hierarchie des Strassennetzes gestärkt, zum Vorteil von Automobilisten, ÖV, schnellen E-Bikes und Blaulichtorganisationen.

01. Oktober 2026

Der Grundsatz, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, ist nach einem langen politischen Prozess bekräftigt. Heute treten die Verordnungsänderungen in Kraft, die dafür sorgen, dass flächendeckendes Tempo 30 im urbanen Umfeld nicht mehr möglich ist. Der Touring Club Schweiz und der Automobil Club Schweiz haben sich in den letzten Jahren gemeinsam für eine pragmatische Regelung eingesetzt und begrüssen nun ausdrücklich die Umsetzung des klaren Parlamentsentscheides durch den Bundesrat.

Klare Hierarchie des Strassennetzes

Künftig müssen Städte und Gemeinden mittels Gutachten nachweisen, dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu Ausweichverkehr in Quartierstrassen führt. Diese klare Hierarchie des Strassennetzes entspricht langjährigen Forderungen des TCS und des ACS. Ausweichverkehr in Quartieren ist ein Unfallrisiko, behindert den Langsamverkehr und schadet allgemein der Lebensqualität.

Lärmarme Beläge sind wirksamer als Temporeduktionen

Um den Strassenlärm zu reduzieren, sind lärmarme Beläge wirksamer als Temporeduktionen. Diese Einschätzung teilt auch der Bundesrat. Es ist daher bedauerlich, dass eine Priorisierung von lärmarmen Belägen in der Verordnungsänderung nicht berücksichtigt wurde. TCS und ACS fordern nun das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Umwelt auf, in ihren Weisungen zuhanden der Kantone und Gemeinden festzuhalten, dass lärmarme Strassenbeläge die wichtigste Massnahme zur Lärmminderung sind.

Die Änderungen, die heute in Kraft treten, sind ein wichtiger Schritt für eine Mobilitätspolitik, die alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. TCS und ACS fordern nun, dass diese Verordnungsänderungen schweizweit einheitlich und konsequent angewendet werden, damit für alle Verkehrsteilnehmenden die gleichen Regeln gelten – unabhängig davon, wo sie sich befinden.

Marco Wölfli
Marco Wölfli
Mediensprecher
Telefon +41 58 827 34 03
Telefon +41 79 123 46 91

Andere Kontakte
Für allgemeine Informationen ist der Kundendienst unter 058 827 27 27 erreichbar.

Für Pannenhilfe in der Schweiz wählen Sie bitte die Nummer 0800 140 140.

Wenn Sie sich im Ausland befinden und Hilfe benötigen, rufen Sie bitte den ETI-Schutzbrief unter +41 58 827 22 20 an.

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