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Risiko im Wintersport

Stehen Sie beim Sport auf waghalsige Aktionen und Adrenalin? Warum Sie damit nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch finanzielle Engpässe riskieren, lesen Sie hier.

Wer eine risikoreiche Sportart ausübt, aber entweder keine Sicherheitsmassnahmen trifft oder keine treffen kann, geht ein Wagnis ein. Dadurch riskieren Versicherte jedoch nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch, dass die Nichtberufsunfallversicherung weniger bezahlt. Die Heilkosten wie Spitalrechnungen und Medikamente bezahlt die Suva zwar in jedem Fall. Geldleistungen wie Taggelder und Invalidenrente können jedoch massiv gekürzt oder gar gestrichen werden. Neben den körperlichen Verletzungen kann nach einem Unfall also auch der finanzielle Verlust schmerzen.

Wer neben der Piste ein grosses Risiko eingeht, muss damit rechnen, dass die Suva bei einem Unfall weniger bezahlt. Veranlasst hat die Kürzungen der Bund als Gesetzgeber. Die Begründung: Die grosse Mehrheit der Versicherten soll nicht für einige wenige Personen aufkommen müssen, die ausserordentlich viel riskieren. Das Gesetz unterscheidet zwischen absoluten und relativen Wagnissen.

Absolute Wagnisse

Als absolutes Wagnis gilt eine Handlung dann, wenn die damit verbundenen Gefahren nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden können oder wenn sie unsinnig oder verwerflich erscheint. Ein Beispiel für ein absolutes Wagnis: Gregor K. nimmt in den französischen Alpen an einem Speedskiing-Rennen teil. Dabei werden Geschwindigkeiten von über 200 Kilometer pro Stunde erreicht. Gregor K. stürzt und trägt schwere Rückenverletzungen davon.

Der Entscheid der Suva: Die Sportart Speedskiing gilt als absolutes Wagnis. Sie hat keinen schützenswerten Charakter, da das gesellschaftliche Interesse für die Ausübung der Sportart fehlt und sie nur von einer kleinen Minderheit betrieben wird. Ausserdem können die Gefahren nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Die Suva kürzt die Geldleistungen von Gregor K. um 50 Prozent.

Relative Wagnisse

Bei einem relativen Wagnis können die Gefahren von der handelnden Person auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Verunglückt eine versicherte Person beim Ausüben einer Sportart, die als relatives Wagnis gilt, überprüft die Suva, ob sie angemessene Sicherheitsmassnahmen getroffen hat. Ist dem nicht so, kürzt sie die Geldleistungen der betreffenden Person.

Ein Beispiel für ein relatives Wagnis: Die Versicherte Marianne G. will mit drei Begleitern abseits der Piste in ein Couloir, eine von Felsen begrenzte Rinne, fahren. Um dahin zu gelangen, unterfährt die Gruppe eine Seilabsperrung. Marianne fährt als erste auf die sehr steile Strecke. Nach einer kurzen Rutschpartie löst jemand von der Gruppe eine grosse Schneebrettlawine aus. Marianne wird davon erfasst und verletzt sich am Arm.

Der Entscheid der Suva: Am Unfalltag hatten im Skigebiet diverse Tafeln auf die erhebliche Lawinengefahr aufmerksam gemacht. Ausserdem unterfuhr die Versicherte mit ihren Begleitern eine Absperrung. Marianne G. hat somit mehrere Warnungen missachtet hat und erhält von der Suva nur einen Teil der Geldleistungen.

In besonders schweren Fällen von Wagnissen können die Geldleistungen ganz verweigert werden. Als besonders schwerer Fall würde beispielsweise folgende Handlung eingestuft werden: Eine versicherte Person begibt sich im Alleingang auf eine sehr schwierige Bergtour. Dies, obwohl der Wetterbericht schlechtes Wetter vorhergesagt hat und erfahrene Bergsteiger davon abgeraten haben, die Tour durchzuführen.

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: mdtcsch

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