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Mit Haustieren verreisen

Für Ferien oder Kurzaufenthalte mit Heimtieren sollte man sich frühzeitig um die Formalitäten kümmern.

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für eine Reise mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip) und eine gültige Tollwutimpfung. Für die genauen Vorschriften sind jedoch die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt werden.

Falls Sie mit Ihrem Tier fliegen

Klären Sie die Mitnahmevorschriften für Ihr Haustier mit Ihrer Fluggesellschaft. Jede Fluggesellschaft hat unterschiedliche Bestimmungen bezüglich der Mitnahme von Haustieren in der Kabine oder im Laderaum. Informieren Sie Ihre Fluggesellschaft rechtzeitig vor Abflug über den geplanten Tiertransport. Der Transport ist kostenpflichtig und das Gewicht des Tieres samt Behältnis im Normalfall nicht in der Freigepäckmenge inbegriffen.

Haustiere können nur in geeigneten Behältnissen transportiert werden und dafür gelten maximale Gewichte und Abmessungen. Für Reisende mit Haustieren können spezielle Check-in Schalterschlusszeiten gelten. Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach der spätesten Einfindungszeit für Reisende mit Haustieren. Reist Ihr Haustier im Laderaum, sind stabile Plastikboxen vorgeschrieben. Das Tier muss darin in natürlicher Haltung stehen, sitzen, liegen und sich umdrehen können.

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: mdtcsch

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