So hilft der TCS: Die Anwältinnen und Juristen des TCS beanstanden bei Ihrer Motorfahrzeugversicherung, dass der Schaden gemäss AVB Ihrer Teilkaskoversicherung voll gedeckt sein müsste. Im Erfolgsfall lenkt der Versicherer ein und ersetzt Ihnen die Reparaturkosten ohne Selbstbehalt.
Sie wissen, woran Sie sind.
Unsere Juristinnen und Juristen prüfen Ihren Fall unabhängig und beurteilen, ob die Entscheidung Ihrer Versicherung nachvollziehbar ist. So erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer Situation und wissen, welche Schritte sich lohnen.







