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Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen, Tempo 30 auf Quartierstrassen

Mit einem zielgerichteten, massvollen Vorschlag will der Bundesrat den Parlamentsentscheid zur Tempo 30-Regelung umsetzen. Der TCS begrüsst den Entscheid, der im Einklang mit dem Bevölkerungswillen steht, und wird sich im Rahmen der Vernehmlassung detailliert äussern. Als grösster Mobilitätsclub der Schweiz setzt sich der TCS wie bis anhin für ein differenziertes Geschwindigkeitsregime ein.

03. September 2025

Der Wille des eidgenössischen Parlaments ist klar: Innerorts auf verkehrsorientierten Strassen soll im Grundsatz Tempo 50 gelten. Ausnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit bleiben weiterhin möglich und werden auch vom TCS unterstützt. Nach dem deutlichen Entscheid von National- und Ständerat hat der Bundesrat aufgezeigt, wie er den Entscheid in der Signalisations- und Lärmschutzverordnung umsetzen will.

Der TCS begrüsst die Umsetzung der Motion Schilliger und die Absicht des Bundesrats, mit diesen Verordnungsänderungen die Hierarchie des Strassennetzes in Ortschaften zu gewährleisten und damit eine Verlagerung des Verkehrs in die Quartiere zu verhindern.

Im Sinne des ÖV, der Rettungsdienste und der schnellen E-Bikes

 Mit den vorgeschlagenen Massnahmen ist flächendeckendes Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nicht mehr möglich. Davon profitieren der Verkehrsfluss, der öffentliche Verkehr, Rettungsdienste und schnelle E-Bikes. Diese Praxis entspricht auch dem Grundsatzentscheid als sich die Bevölkerung 2001 das letzte Mal dazu äusserte. Überdeutlich, mit 79,7 Prozent und über alle Kantone hinweg, lehnte das Schweizer Stimmvolk die VCS-Initiative «Strassen für alle» ab, welche innerorts flächendeckend Tempo 30 forderte. Verschiedene Bevölkerungsumfragen zeigen, dass die vom Parlament eingeschlagene Richtung weiterhin ihre Berechtigung hat.

Für den TCS ist klar, dass Tempo 30 auf Quartierstrassen oder zugunsten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist. Wenn die Hierarchie des Strassennetzes hingegen nicht mehr gewährleistet ist und auch auf Hauptstrassen Tempo 30 eingeführt wird, dürften besonders verkehrsberuhigte Quartierstrassen darunter leiden.

Mit dem Entscheid des Parlaments, der vom Bundesrat umgesetzt wird, soll sichergestellt werden, dass Geschwindigkeitsvorschriften Sache des Bundes bleiben, wie es im Strassenverkehrsgesetz geregelt ist. Der TCS teilt diese Auffassung und wird sich im Rahmen der Vernehmlassung detailliert mit der Verordnungsänderung auseinandersetzen.

Marco Wölfli
Marco Wölfli
Mediensprecher
Telefon +41 58 827 34 03
Telefon +41 79 123 46 91

Andere Kontakte
Für allgemeine Informationen ist der Kundendienst unter 058 827 27 27 erreichbar.

Für Pannenhilfe in der Schweiz wählen Sie bitte die Nummer 0800 140 140.

Wenn Sie sich im Ausland befinden und Hilfe benötigen, rufen Sie bitte den ETI-Schutzbrief unter +41 58 827 22 20 an.

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