Familie: Deckt den Versicherungsnehmer und den Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Zudem sind Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ebenfalls gedeckt.
Ausserdem im Privatrechtsschutz gedeckt sind Hausangestellte, die im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers angestellt sind, bei deren Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Arbeit.
Einzelperson: Ist ausschliesslich der Versicherungsnehmer gedeckt.