Bevor die Reise in die Sommerferien losgeht, gilt es das Auto entsprechend der in den verschiedenen europäischen Ländern geltenden Gesetzgebungen auszurüsten. Zur Unterstützung bei der Ferienvorbereitung veröffentlicht der TCS eine Karte mit der vorgeschriebenen Ausrüstung für die Fahrt auf Europas Strassen. Trotz der Lockerungen der Anti-Covid-Beschränkungen ist es wichtig, sich vor der Abreise über die geltenden Massnahmen im Zielland zu informieren.
Wer in diesem Sommer in die Ferien fahren möchte, sollte sich vorab über die vorgeschriebene Fahrzeugausrüstung im Reiseland informieren. Eine Karte des TCS mit den beliebtesten Reisezielen in Europa soll bei der Ferienvorbereitung unterstützen. Die Liste der vorgeschriebenen Ausrüstung sowie weitere nützliche Informationen für die Vorbereitung der Reise sind auf der TCS-Website (siehe Links in der rechten Kolonne) verfügbar.
Sobald die Schweizer Landesgrenze überquert wird, ist die Basisausrüstung sowohl für PKWs als auch für Wohnmobile der CH-Aufkleber. Als einzige Pflichtausrüstung in der Schweiz gehört das Pannendreieck auch im Ausland an Bord. In den meisten europäischen Ländern ist dieses ebenfalls vorgeschrieben oder mindestens empfohlen. Die Warnweste gemäss der europäischen Norm EN 471 sollte ebenso mitgeführt werden, da sie ausser in den skandinavischen Ländern, den Niederlanden, Grossbritannien, Irland, Kosovo und Griechenland überall zur Pflichtausrüstung gehört.
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen bei einer Reise in die Balkanländer – mit Ausnahme des Kosovo-ein Erste-Hilfe-Set mitführen. Darüber hinaus wird dieses in Italien, Belgien, Bosnien und Andorra ausdrücklich empfohlen. Vor der Überquerung des Ärmelkanals sollte man sein Fahrzeug mit Aufklebern zur Korrektur der Scheinwerfer ausstatten. Aufgrund des Linksverkehrs sind diese sowohl in Irland als auch in Grossbritannien Pflicht. Für Reisen nach Nordmazedonien und Serbien ist das Mitführen eines Abschleppseils erforderlich. Für die Fahrt in die Balkanländer ist das Mitführen von Glühbirnen für die Scheinwerfer – ausser Xenon, Neon oder LED – dringend empfohlen. Schliesslich sind Ersatzglühbirnen in Andorra Pflicht und werden in Frankreich angeraten.
In der Schweiz und in Europa müssen Babys und Kinder in speziellen Rückhaltevorrichtungen transportiert werden. Diese Sitze sind für Kinder bis zu einer Körpergrösse von 150 cm oder bis 12 Jahren vorgeschrieben. In einigen Ländern gibt es abweichende Regelungen, aber zur Sicherheit der Kinder empfiehlt der TCS, die Schweizer Regelung anzuwenden, wenn diejenige des besuchten Landes weniger restriktiv ist. Über Umweltplaketten sollte man sich vor dem Besuch bestimmter Städte in Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich oder Tschechien informieren. Die jeweiligen Umweltbestimmungen können vor Antritt der Reise auf der TCS-Website eingesehen werden. Tagfahrlicht/Abblendlicht ist in fast allen europäischen Ländern rund um die Uhr vorgeschrieben oder empfohlen.
Für Wohnwagen und Wohnmobile gelten die gleichen Regeln wie für PKWs, jedoch gibt es darüber hinaus spezielle Vorschriften für ihre Nutzung. Wenn das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs mit Anhänger oder eines Wohnmobils 3'500 kg übersteigt, ist in der Schweiz ein BE-Führerausweis oder eine andere Kategorie (z.B. C oder D) erforderlich. In Europa gelten auch für diese Fahrzeuge länderspezifische Vorschriften. Wildcampen ist mit einigen wenigen Ausnahmen generell verboten. Ausnahmen bilden die skandinavischen und baltischen Länder, Schottland, Albanien und Rumänien, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Die Vorschriften für das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen sind streng definiert und sollten im Voraus konsultiert werden.
Die meisten europäischen Länder haben die Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgehoben. In vielen Ländern entfällt die Maskentragepflicht und das Vorweisen eines COVID-Zertifikat beim Restaurant- oder Konzertbesuch ist nicht mehr notwendig. Ebenso wurde die Maskentragepflicht in Flugzeugen von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abgeschafft. Fluggesellschaften dürfen das Tragen von Masken trotzdem verlangen. Die teilweise noch geltenden Corona-Massnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich. Weil die Situation diesbezüglich noch instabil ist, können jederzeit Änderungen eintreten. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Buchung einer Reise und kurz vor der Abreise zu informieren, ob und welche Massnahmen in Bezug auf COVID-19 gelten.