Die grösste Sorge und brennendste Frage, die sich Opfer eines Parkschadens nach einer Fahrerflucht stellen, ist die der Kostenübernahme für die entstandenen Reparaturarbeiten. Um möglichst nicht auf ungedeckten Kosten sitzen zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, unmittelbar die Polizei zu benachrichtigen. Nur so können Sie allenfalls notwendige Leistungen des Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) in Anspruch nehmen. Nebst des NGF, können auch die Vollkasko- oder die Parkschadenversicherung, sofern vorhanden, eingreifen.
Zuerst Parkschaden
Als Zusatz zur Kaskoversicherung kann eine allfällig vorhandene Parkschadenversicherung eingreifen. Auf Ihre Bonusstufe hat dies keinen Einfluss. Falls Sie diese Deckung ohne Selbstbehalt abgeschlossen haben, deckt die Versicherung den Schaden vollumfänglich.
Dann Vollkasko
Bei Fahrzeugen die vollkaskoversichert sind, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden, auch wenn der Unfallverursacher nicht gefunden wird. Sie zieht allerdings den vereinbarten Selbstbehalt und allenfalls den Bonus ab.
Und zum Schluss NGF
Für Schäden, welche keine Versicherung deckt, können Sie sich an den Nationalen Garantiefonds (NGF) wenden. Dieser ist von den Versicherten selbst finanziert durch eine Abgabe aus den Haftpflichtprämien. Der NGF kann den Schaden an sich übernehmen, allerdings gilt auch beim NGF für rein Sachschäden ein Selbstbehalt von 1'000 Franken.