Aufgrund des technologischen Fortschritts verbessert sich die Effizienz von Neufahrzeugen laufend. Die Energie-Etikette muss deshalb regelmässig dem neusten Stand der Technik angepasst werden, sonst würde der Anteil an Fahrzeugen in der Kategorie A ständig zunehmen. Die angepassten Werte traten am 1. Januar 2018 in Kraft. In der aktuellen Fahrzeugliste (verbrauchskatalog.ch) lassen sich einige Modelle der Fahrzeugklasse SUV finden, die mit der energieeffizientesten Klasse bewertet werden.
Die Energieetikette unterteilt die angebotenen Fahrzeuge anhand von Energieverbrauch (nach Well-to-Wheel- Ansatz) und Leergewicht in sieben gleich grosse Effizienzkategorien. Die Einteilung erfolgt aufgrund einer Bewertungszahl, die aus dem Treibstoffverbrauch (mittels sogenannten Primärenergie-Benzinäquivalenten) und dem Leergewicht der Personenwagen berechnet wird. Der absolute Verbrauch ist zu 70% für die Einteilung massgebend, zu rund 30% hängt die Bewertungszahl von einem relativen Wert ab, nämlich dem Quotienten aus Treibstoffverbrauch und Leergewicht. Bei gleichem Treibstoffverbrauch bedeutet ein höheres Leergewicht eine bessere Energieeffizienzklasse. Der CO2-Ausstoss hingegen fliesst nicht in die Kategorieneinteilung ein.
Die Etikette deckt dank klar definierter Umrechnungsfaktoren sämtliche Antriebsformen ab. Um die unterschiedlichen Antriebe und Treibstoffe miteinander vergleichen zu können, werden seit 2012 für die Berechnung der Energieeffizienzkategorie sogenannte Primärenergie- Benzinäquivalente verwendet. Dabei wird der Energieverbrauch von der Energiequelle bis zum Rad (Wellto-Wheel) statt wie vorher nur vom Tank zum Rad (Tank-to-Wheel) berücksichtigt.
Es ist richtig, dass neu auch Wasserstoff in die Verordnung aufgenommen wurde. Als Basis zur Berechnung der Faktoren für Wasserstoff wurde der Herstellungspfad des Wasserstoff-Mixes verwendet, der an den öffentlich zugänglichen Wasserstoff- Tankstellen in der Schweiz getankt werden kann.
Für die Verbrauchs- und Leergewichtsdaten ist die Typen-genehmigung (TG) des entsprechenden Modells massgebend. Sind unter der gleichen Typengenehmigung mehrere Modellvarianten mit einem Leergewichtsbereich aufgeführt, so wird die Effizienzkategorie auf Grundlage des jeweils höchsten Verbrauchs und des höchsten Leergewichts ermittelt.
Die CO2-Emissionen sind prägnant auf einer Farbskala dargestellt und als Vergleichswert wird der Durchschnittswert der im Vorjahr (1. Juni bis 31. Mai) verkauften Neuwagen angegeben. Der Durchschnittswert für 2017 lag bei 134 Gramm CO2 pro Kilometer, für 2018 bei 133 g/km.