Lärm ist eines der grössten Umweltprobleme der Schweiz mit weitreichenden Auswirkungen. Das Bundesamt für Umwelt zeigt mit Modellrechnungen auf, dass jede siebte Person, also über eine Million Menschen, Strassenlärm ausgesetzt ist, der über dem gesetzlich verankerten Immissionsgrenzwert liegt. Über 90 Prozent davon leben in Städten und Agglomerationen. Aufgrund der wachsenden Bevölkerung und der weiter zunehmenden Mobilität ist davon auszugehen, dass sich die Situation künftig eher verschärfen wird. Übermässiger Strassenlärm verursacht in der Schweiz externe Kosten von jährlich rund zwei Milliarden Franken. Ein Betrag, der inzwischen sogar die jährlichen Stau- oder verkehrsbedingten Unfallkosten übersteigt.
Die beste Massnahme ist zweifellos, Lärm bereits bei seiner Entstehung zu begrenzen. Dies ist im Übrigen im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen der Lärmbekämpfung (Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung), wonach Lärm durch Massnahmen bei der Quelle zu begrenzen ist. Im Strassenverkehr kann der Lärm zum Beispiel mit folgenden Massnahmen reduziert werden: Lärmarme Strassenbeläge, Einsatz leiser Reifen, Temporeduktion, innerstädtische Elektromobilität, angepasste Fahrweise.
Der Einsatz lärmarmer Beläge hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Beläge mindern den Lärm durch ihre feine und lärmoptimierte Oberflächentextur sowie durch Belagsporen. Im Neuzustand vermindern lärmarme Beläge den Lärm um etwa sechs Dezibel. Am Ende ihrer Lebensdauer erreichen sie mit aktuellem Stand der Technik eine Lärmreduktion von rund drei Dezibel, was geräuschmässig einer Halbierung des Verkehrs entspricht.
Ein Fahrzeug verursacht Lärm durch das Antriebs-, sowie das Abrollgeräusch. Bei modernen Pkw übersteigt das Abrollgeräusch des Reifens auf der Fahrbahn das Antriebsgeräusch bereits ab 20–25 km/h. Der Unterschied zwischen leisen und lauten Reifen der gleichen Dimension liegt bei rund drei Dezibel. Neue Studien zeigen, dass leise Reifen während der ganzen Lebensdauer leise bleiben und sie auf allen Belägen wirken, insbesondere auf lärmarmen Belägen.
Die Lärmwirkung einer Temporeduktion hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Stetigkeit des Verkehrs oder vom Fahrzeugmix. Um ein optimale Lärmwirkung zu erzielen, sollte der Verkehr möglichst stetig fliessen, damit können gleichzeitig Einbussen der Kapazität verhindert werden. Hindernisse (zum Beispiel Aufpflästerungen) sind zu vermeiden, die Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h bringt im Durchschnittspegel zwei bis maximal 4,5 Dezibel Reduktion, zusätzlich wird die Anzahl und Ausprägung der störenden Lärmspitzen deutlich gemindert. In der Realität wird eine durchschnittliche Temporeduktion von 20 km/h im Vorher-Nachher- Vergleich aber nicht erreicht, somit ist das Potenzial der Lärmreduktion auch deutlich geringer.