Wie lautet das Gesetz?
Trottis, Skateboards und andere Fahrzeuge begeistern immer mehr Menschen. Früher wurden sie nur als Hobby betrieben, heute sind sie zu einem vollwertigen Fortbewegungsmittel geworden. Hauptsächlich werden diese in der Stadt genutzt, wo man sich mit ihnen schneller fortbewegen kann als zu Fuss und sie zudem praktisch sind, da man sie leicht bei sich tragen kann. In den letzten Jahren ist ihre Nutzung stark angestiegen, aber auch die Unfallzahlen. So gab es im Jahr 2021 267 Unfälle mit fahrzeugähnlichen Geräten (FäG), davon 235 mit Personenschaden. Trottinettes (ohne Motor) waren mit 174 Unfällen, davon 155 mit Personenschaden, die am häufigsten vertretenen Fahrzeugen. Im Jahr 2021 waren E-Trottis an 376 Unfällen beteiligt, davon 342 mit Personenschaden (91 %).
Die spielerische Seite dieser Fahrzeuge darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie einer noch zu wenig bekannten Regelung unterliegen. Es ist nämlich durchaus möglich, Fahrzeuge zu kaufen, die nicht auf öffentlichen Strassen fahren dürfen: Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu überprüfen, wo er sein elektrisches Trotti oder sein Skateboard benutzen darf. Wie findet man sich da zurecht? Hier finden Sie einen Überblick:
Zulassung:
Wer darf auf öffentlichen Strassen fahren?
Sie planen, ein E-Trotti zu kaufen, um damit zur Arbeit zu fahren oder in der Stadt herumzudüsen? Dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob es zugelassen ist. So werden in der Schweiz zahlreiche Fahrzeuge verkauft, darunter auch E-Trottinettes, mit denen Sie nicht auf öffentlichem Grund fahren dürfen. Seien Sie vorsichtig, denn zum einen könnte bei einem Unfall die Versicherung nichts übernehmen und zum anderen können Sie möglicherweise gebüsst werden.
Beachten Sie: Elektro-Trottis gelten als Leichtmofas (wie die sogenannten langsamen Elektrovelos). Inline-Skates, Skateboards und Kindervelos gelten als fahrzeugähnliche Geräte (FäG).
Bevor Sie Ihr neues Fahrzeug auf öffentlichen Strassen benutzen, sollten Sie in verkehrsberuhigten Zonen üben, um das Beherrschen des Fahrzeugs zu erlernen.
Erlaubter Verkehr auf öffentlichen Strassen - betroffene Fahrzeuge:
Auf öffentlichen Strassen verbotene Fahrzeuge :
Zulassung nicht erforderlich - nicht elektrische Fahrzeuge:
Trottinette, Skateboard und Inline-Skates gelten als "fahrzeugähnliche Geräte" im Sinne von Art. 50 der Verkehrsregelverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11). Sie unterliegen nicht der Zulassungspflicht.
Elektrische Geräte - die geltenden
Vorschriften :
Eigenschaften | E-Trottinett | Stehroller |
---|---|---|
Antriebsleistung des Motors | 500W max | 1000W max |
Höchstgeschwindigkeit (Reine Motorleistung) | 20 km/h | 30 km/h |
Beleuchtung | Befestigen Sie mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten. Tagfahrlicht obilgatorisch | Befestigen Sie mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten. Tagfahrlicht obligatorisch |
Nach hinten gerichteter Rückstrahler | Obligatorisch | Obligatorisch |
Bremsen | 1 Bremse vorne + 1 Bremse hinten | Betriebsbremse + Feststellbremse (kann durch eine Stütze ersetzt werden). |
Helm (nach EN 1078 Norm) | Nicht obligatorisch* | Obligatorisch |
Anmeldung zur Zulassung | Nicht obligatorisch | Obligatorisch |
Klingel | Obligatorisch | Obligatorisch |
Führerausweis | Mindestalter 14 Jahre Ohne Führerausweis ab 16 Jahren | Mindestalter 14 Jahre Ohne Führerausweis ab 16 Jahren |
Eigenschaften | Antriebsleistung des Motors |
E-Trottinett | 500W max |
Stehroller | 1000W max |
Eigenschaften | Höchstgeschwindigkeit (Reine Motorleistung) |
E-Trottinett | 20 km/h |
Stehroller | 30 km/h |
Eigenschaften | Beleuchtung |
E-Trottinett | Befestigen Sie mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten. Tagfahrlicht obilgatorisch |
Stehroller | Befestigen Sie mindestens ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne und ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten. Tagfahrlicht obligatorisch |
Eigenschaften | Nach hinten gerichteter Rückstrahler |
E-Trottinett | Obligatorisch |
Stehroller | Obligatorisch |
Eigenschaften | Bremsen |
E-Trottinett | 1 Bremse vorne + 1 Bremse hinten |
Stehroller | Betriebsbremse + Feststellbremse (kann durch eine Stütze ersetzt werden). |
Eigenschaften | Helm (nach EN 1078 Norm) |
E-Trottinett | Nicht obligatorisch* |
Stehroller | Obligatorisch |
Eigenschaften | Anmeldung zur Zulassung |
E-Trottinett | Nicht obligatorisch |
Stehroller | Obligatorisch |
Eigenschaften | Klingel |
E-Trottinett | Obligatorisch |
Stehroller | Obligatorisch |
Eigenschaften | Führerausweis |
E-Trottinett | Mindestalter 14 Jahre Ohne Führerausweis ab 16 Jahren |
Stehroller | Mindestalter 14 Jahre Ohne Führerausweis ab 16 Jahren |
*stark empfohlen vom TCS.
Weitere Informationen: siehe Vorschriften des ASTRA.
Elektrofahrzeuge - Wichtige Regeln (.pdf)
Nichtelektrische Fahrzeuge - Vorschriften:
Trottinette, Skateboard, Roller | |
---|---|
Helm nach der Norm EN 1078 | Nicht obligatorisch * |
Obligatorische Ausrüstung: | Auf Strassen und Velowegen bei Nacht und schlechter Sicht: vorne weisses und hinten rotes Licht, nicht blinkend. |
Helm nach der Norm EN 1078 | |
Trottinette, Skateboard, Roller | Nicht obligatorisch * |
Obligatorische Ausrüstung: | |
Trottinette, Skateboard, Roller | Auf Strassen und Velowegen bei Nacht und schlechter Sicht: vorne weisses und hinten rotes Licht, nicht blinkend. |
*stark empfohlen vom TCS.
Roller, Stehroller usw.: Wo darf man fahren?
E-Trotti | Segway | E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart | Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard | |
---|---|---|---|---|
Veloweg | Ja (obligatorisch, falls vorhanden) | Ja (obligatorisch, falls vorhanden) | Nein | Oui (obligatoire si existante) |
Strasse | Ja | Ja | Nein | Öffentliche Strasse: Teilweise erlaubt, insbesondere in Begegnungszonen (Zone 20) und in Tempo-30-Zonen. Wenn kein Trottoir, Fussweg oder Veloweg vorhanden ist, ist das Fahren auf verkehrsarmen Nebenstrassen möglich. |
Trottoir | Nein | Nein | Nein | Ja: Pflicht, auf dem Trottoir zu fahren, wenn ein solcher vorhanden ist, und dabei die nötige Rücksicht auf Fussgänger zu nehmen. Erlaubt auch auf Fusswegen und in Fussgängerzonen. |
Privatweg (z. B. Garage, Innenhof eines Gebäudes) | Ja | Ja | Ja | Ja |
Veloweg | |
E-Trotti | Ja (obligatorisch, falls vorhanden) |
Segway | Ja (obligatorisch, falls vorhanden) |
E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart | Nein |
Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard | Oui (obligatoire si existante) |
Strasse | |
E-Trotti | Ja |
Segway | Ja |
E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart | Nein |
Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard | Öffentliche Strasse: Teilweise erlaubt, insbesondere in Begegnungszonen (Zone 20) und in Tempo-30-Zonen. Wenn kein Trottoir, Fussweg oder Veloweg vorhanden ist, ist das Fahren auf verkehrsarmen Nebenstrassen möglich. |
Trottoir | |
E-Trotti | Nein |
Segway | Nein |
E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart | Nein |
Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard | Ja: Pflicht, auf dem Trottoir zu fahren, wenn ein solcher vorhanden ist, und dabei die nötige Rücksicht auf Fussgänger zu nehmen. Erlaubt auch auf Fusswegen und in Fussgängerzonen. |
Privatweg (z. B. Garage, Innenhof eines Gebäudes) | |
E-Trotti | Ja |
Segway | Ja |
E-Einrad, Hoverboard, E-Skateboard, E-kart | Ja |
Trottinette (nicht-elektrisch), Roller, Skateboard | Ja |
TCS-Zählung: Zwei Drittel der Trottinetts missachten die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag
Nur wenn das Trotti vom Hersteller für den Transport von zwei Personen hinsichtlich des maximalen Gewichts, das er tragen kann, zugelassen ist. Ausserdem muss er mit zwei Lenkstangen ausgestattet sein.
Bis zum Alter von 14 Jahren darf es nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein M-Führerschein erforderlich.
Das Trotti muss vom Hersteller für die Beförderung von zwei Personen hinsichtlich des maximalen Gewichts, das er tragen kann, zugelassen sein. Ausserdem muss er entweder über zwei Lenkstangen verfügen (damit 2 Personen auf dem Brett stehend fahren können) oder über eine Lenkstange und einen Kindersitz auf der Rückseite (der wiederum einer maximalen Belastungsgrenze unterliegt).
Die Beförderung eines Kindes ist nur erlaubt, wenn der Fahrer über 16 Jahre alt ist und keinen besonderen Führerschein besitzt.