Bis zu einer flächendeckenden Umsetzung des induktiven Ladens von Fahrzeugen während der Fahrt sind noch einige Entwicklungsschritte notwendig. Nebst tiefergehenden Tests müssten folgende Herausforderungen und elektrotechnische Fragen geklärt werden:
- Umsetzbarkeit auf unserer Strasseninfrastruktur
- Finanzierung der Entwicklung
- Zuführung der Elektrizität zur Strasse
- Verträglichkeit mit bereits vorhandenen Systemen
- Gesundheit von Mensch und Tier: Wichtige Hilfsmittel wie Herzschrittmacher dürfen nicht in deren Funktionsweise gestört werden.
- Schaffung eines neuen Bezahlsystems, um die effektiv-bezogene Energie jeweils pro Fahrzeug zu erfassen und dem Eigentümer in Rechnung stellen zu können.
Vonseiten des Bundesamtes für Strassen Astra räumt man einem flächendeckenden Einsatz von induktivem Laden während der Fahrt wenig Chancen ein. So heisst es auf Anfrage:
«Der Bund setzt sich zusammen mit Vertretern von Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche und deren Verbände sowie Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden dafür ein, den Anteil der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen von Personenwagen bis 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Eine Massnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur. Das Bundesamt für Strassen Astra setzt dabei u.a. auf eine rasche und flächendeckende Ausrüstung seiner Rastplätze entlang der Nationalstrassen mit Schnellladestationen.»
Weiter heisst es in deren Antwort: «Daneben sind wir über die Strassenforschung am Thema Elektromobilität dran und gegenüber technischen Innovationen sehr aufgeschlossen. Induktives Laden ist jedoch sehr aufwendig und bedingt sowohl bei der Infrastruktur wie auch bei den Fahrzeugen grosse Investitionen. Da die Reichweiten der Fahrzeuge immer grösser und die Ladezeiten immer kürzer werden, ist fraglich, ob sich die hohen Investitionen für einen flächigen Einsatz je amortisieren lassen würden. Zudem erfüllt die Fahrbahn verschiedene Funktionen wie Lärmreduktion, Entwässerung und Griffigkeit, welche durch Induktionsschlaufen nicht beeinträchtigt werden dürfen.»